Bereitschaftszeit = Arbeitszeit?

Bereitschaftszeit = Arbeitszeit?

In medizinischen Berufen (Ärzte, Krankenpfleger) , bei der Feuerwehr und auch in anderen Berufen besteht das Problem, dass häufig Bereitschaftszeiten vom Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Der Arbeitnehmer ist zwar während dieser Zeiten häufig nicht am Arbeitsplatz, sondern überwiegend werden diese Zeiten zu Hause geleistet, allerdings kann der Arbeitnehmer in seiner „Freizeit“ nicht frei disponieren und muss immer erreichbar sein. Es stellt sich die Frage, ob diese Zeiten nun als Arbeitszeit zu werten sind, so dass der Arbeitgeber die Bereitschaftszeit zu vergüten hat.

Man muss grundsätzlich zwischen „echten“ Bereitschaftsdienst und der sog. „Rufbereitschaft“ unterscheiden.

der Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zur Vollarbeit liegt ein Bereitschaftsdienst vor, wenn der Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdiensts seine Zeit weitgehend frei gestalten und sich ggfs. auch ausruhen. Der Arbeitnehmer muss jedoch stets in der Lage sein, unverzüglich seine Tätigkeit aufnehmen zu können. Er darf sich nicht vom Bereitschaftsort entfernen.

Als vertragliche Grundlage des Bereitschaftsdienstes kommt vor allem ein Tarifvertrag aber auch der Arbeitsvertrag in Betracht.

Der Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Dies entspricht mittlerweile der ständigen Rechtsprechung. Sämtliche Zeiten des Bereitschaftsdienstes gehören zur Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG.

Mit der uneingeschränkten Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG hat der deutsche Gesetzgeber die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgenommene Auslegung des Begriffs der „Arbeitszeit“ in das deutsche Recht übernommen.

Die Bewertung das Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist, hat insbesondere für folgende Punkte Konsequenzen:

Höchstarbeitszeiten (Bereitschaftszeit =Arbeitszeit) Ruhephasen (es gibt in der Regel keine Ruhezeitenwährend des Bereitschaftsdienstes) Vergütung (der Bereitschaftsdienst ist zu bezahlen)

In Bezug auf die Vergütungspflicht ist aber auszuführen, dass die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit nicht immer dazu führen muss, dass der Arbeitgeber den gleichen Lohn für die Bereitsschaftsstunden zahlen muss. Es können arbeitsvertraglich oder auch tarifvertraglich andere – also auch geringere – Stundensätze vereinbart werden.

die Rufbereitschaft

Vom Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Eine Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arb……

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Eugh , Arbeitszeit , Rufbereitschaft , Bereitschaftsdienst , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin , Überstunden , Mehrarbeit

Erschienen 4. November 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Französisches Arbeitsrecht: Muss der Bereitschaftsdienst in Frankreich vergütet werden?

Rechtsanwalt in Frankreich | 31. August 2010 — Der Bereitschaftsdienst (astreinte) ist nach französischem Arbeitsrecht ein Zeitraum, währenddessen der Arbeitnehmer nicht st…

Richtlinie Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst: Neue EU-Richtlinie Arbeitszeit in der Kritik

JuracityBlog | 10. Juni 2008 — Jahrelang haben die Arbeitnehmer, Rettungsdienstler, Ärzte und Feuerwehrleute für eine Anerkennung des Bereitschaftsdienstes al…

Die Arbeitszeitrichtlinie 2008

JuracityBlog | 7. Juli 2008 — Die EU-Kommission hat die Katze “amtlich” aus dem Sack gelassen. Folgende Änderungen sind bei der Arbeitszeitrichtlinie geplant…

Doppeltes Pech für Arbeitnehmer in Rufbereitschaft

arbeit-familie.de | 4. Februar 2010 — LAG München, Urteil vom 15.12.2009, 6 Sa 637/09 Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Pkw einen Unfall erlitten. Er war a…

Tarifvertrag Werkfeuerwehr: Arbeitszeit der Werkfeuerwehr

Rechtslupe | 1. September 2010 — § 7 Abs. 2a ArbZG lässt tarifliche Regelungen zu, nach denen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden dauern…

Kraftfahrer: Lohn für die Zeit als Beifahrer?

arbeit-familie.de | 22. April 2010 — LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2010, 2 Sa 498/09 Der Kläger war Kraftfahrer bei der beklagten Spedition. Fü…

Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

Rechtslupe | 24. Februar 2010 — Dem Arbeitgeber steht es nach § 106 GewO unabhängig von der Dauer der individuell geschuldeten arbeitstäglichen Arbeitszeit f…

Arbeitsrecht: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit?

Meyer-Köring v.Danwitz | 27. März 2007 — Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals in einem für die Praxis bedeutsamen Urteil vom 15. August 2006 (15.10.2006 - 9 AZR 8/06 -…

Arbeitgeber haftet auch bei Rufbereitschaft nicht für Unfallschäden auf dem Weg zum Betrieb

beck-blog | 1. Februar 2010 — Die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte gehört grundsätzlich zum privaten Betätigungsbereich des Arbeitnehmers. Sachschäden…

Schweizer Grenzgänger mit Bereitschaftsdienst

Rechtslupe | 12. November 2008 — Muss ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer über mehrere Tage hinweg ohne Unterbrechung in der Schweiz tätig werden, so ist…