Berechnung der Lebenserwartung für 59 Euro
Während ich im Urlaub war, erhielt ich sowohl in den Kommentaren als auch per E-Mail und telefonisch zahlreiche Anfragen zur Seite lebensprognose.com der Xentria AG. Daher möchte ich die Gelegenheit noch einmal nutzen und darauf hinweisen, dass ich hier im Blog keinerlei individuelle Rechtsberatung vornehmen will und darf. Auf verbraucherrechtliches.de möchte ich lediglich allgemeine Informationen zu beschriebenen Problemen oder “Abzocke”-Maschen bieten. Ich hoffe, dass diese für sich bereits hilfreich sind. Wenn darüber hinaus noch (auf den individuellen Fall bezogene) Fragen bestehen, bleibt für die Betroffenen nichts anderes übrig, als sich an eine Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Nun aber zu der Seite lebensprognose.com (auch erreichbar unter lebensvorschau.com/wiealt):
Hier wird versprochen, man könne seine Lebenswartung ermitteln:
Testen Sie heute Ihre Lebenserwartung nach einer Statistischen Auswertung! Innerhalb weniger Minuten wissen Sie, wie alt Sie werdenUnd um das restliche Leben dann auch entsprechend zu genießen, kann man gleich noch an einem Gewinnspiel für einen “Luxus Wellness-Urlaub nach Dubai” teilnehmen.
Derartige Lebenerwartungsberechnungen gibt es im Netz ja viele - in aller Regel sind diese auch kostenlos. Nicht jedoch hier. Im Kleingedruckten findet man den Hinweis, dass der “lebensprognose.com Service” einmalig 59 Euro kostet. Das erfahren die Betroffenen jedoch meist erst, wenn sie den Test bereits absolviert haben und die Rechnung erhalten.
Ob die Betreiber der Seite bei der Berechnung der Lebenserwartung wohl den Schreck und Ärger berücksichtigt haben, den Sie durch die Rechnung und die weiteren Geldeintreibungsversuche verursachen? Ein paar Monate wird man hierfür vielleicht abziehen müssen.
Wie dem auch sei. Was die rechtliche Bewertung angeht, kann ich es mir hier einfach machen und auf meine Ausführungen im Beitrag Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen verweisen. Zwar handelt sich bei dem Angebot auf lebensprognose.com nicht um eine “Abo-Seite”. Das zentrale Problem ist jedoch identisch: es wird nur sehr undeutlich auf eine Kostenpflicht hingewiesen. Welche rechtlichen Folgen dies hat und wie die Betroffenen reagieren sollten, hab ich in dem genannten Artikel ausführlich beschrieben.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Kommentare zu "Berechnung der Lebenserwartung für 59 Euro":
Was kann ich tun?
Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
verbraucherrechtliches! | 21. Juli 2006 — In der letzten Zeit häufen sich hier in den Kommentaren die Anfragen von Betroffenen, die auf Seiten wie simsen.de o.ä. hereing…
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RA J. Melchior, Wismar | 17. Oktober 2007 — Welch’ ein Angebot: „Testen Sie heute Ihre Lebenserwartung nach einer statistischen Auswertung! Innerhalb weniger Minut…
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