Überblick zum Thema: Ungültige Verkehrsschilder?

Zur Zeit häufen sich in der Presse Berichte über einen – zumindest vermeintlichen – Fehler des Gesetzgebers: Man hat in der StVO schon 1992 neue Verkehrsschilder eingeführt, die schrittweise ersetzt werden sollten. Diese Schilder entsprechen im Wesentlichen den alten Schildern, nur in Details sind sie abgewandelt, z.B. ist bei einem beidseitigen absoluten Halteverbot nun oben und unten jeweils ein dünner Pfeil zu sehen, anstelle eines einzelnen dicken Pfeils unten. Inzwischen wurde (Ende 2009) eine Klausel im Gesetz gestrichen, die die Gültigkeit der alten Schilder sicherstellt (§53 IX StVO). Es mehren sich nun Stimmen von “Experten” und Juristen, dass die alten Schilder, sofern sie noch verwendet werden, “ungültig” seien – wer z.B. in einem absoluten Halteverbot parkt, das mit einem alten Schild ausgewiesen ist, könne schwerlich eine “Knolle” bekommen. Nachdem nun das Bundesverkehrsministerium verkündet hat, die letzte StVO-Novelle wäre gar gänzlich nichtig (und die Presse dies umgehend verbreitet) ist die Verunsicherung gross.

Wir haben uns in den vergangenen Tagen hier auf der Webseite ausführlich dem Thema gewidmet und bieten hier eine abschliessende Zusammenfassung:

Die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums ist nach ersten Überprüfungen unsererseits durchaus vertretbar, hier wurde berichtet. Dies würde im Ergebnis an der Gültigkeit der Verkehrsschilder nichts ändern, wirft aber die Frage auf, welche Fassung die StVO nun zur Zeit hat und welche Schilder insgesamt gültig sind: Denn mit der letzten (nun angeblich nichtigen) Novelle wurden gleichsam Änderungen im Bereich der Beschilderung vorgenommen. Wer die Nichtigkeit verneint (was vertretbar sein kann!) kann die Unwirksamkeit der alten Schilder bejahen. Rechtsanwalt Dieter Ferner stellt in diesem Beitrag dar, dass es aber durchaus dennoch negative rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn man (vermeintlich) unwirksame Schilder ignoriert. Sofern die Nichtigkeit verneint wird, ist nicht mit absoluter Sicherheit nicht auszuschliessen, dass ein Richter nicht doch die Gültigkeit des betroffenen Verkehrsschilds in einem Urteil feststellen wird – erste Überlegungen dazu gab es hier.

Im Fazit ergibt sich eine starke Rechtsunsicherheit. Dabei wird deutlich, dass das Bundesverkehrsministerium in seine…

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Themen: Stvo , Die Presse , Novelle , Verkehrsschilder

Erschienen 14. April 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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