Beratungsprotokolle nicht unterschreiben!

Beratungsprotokolle nicht unterschreiben! Richtiger Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung Bereits seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ein schriftliches Protokoll anfertigen und dem Privatanleger vor Vertragsabschluss aushändigen. Statt die Qualität der Anlageberatung zu verbessern, versuchen einzelne Anbieter mit den Protokollen nur ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. "Solange es Anbieter gibt, die gesetzliche Bestimmungen missachten und verwendete Haftungsfreizeichnungsklauseln den Schutz vor Falschberatung leicht ins Gegenteil verkehren können, sollte sich niemand zur Unterschrift drängen lassen und irgendetwas leichtfertig unterzeichnen, sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Weitere Hinweise zum ri…

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Themen: Verbraucherzentrale , Beratungsprotokolle_nicht_unterschreiben , Beratungsprotokoll Unterschreiben 2011
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 5. Januar 2011 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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