Gründercoaching Deutschland
Blickpunkt Recht & Steuern | 2. November 2007 — “Gründercoaching Deutschland”, ein neues Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank, kann, wie das Bundeswirtscha…
Beabsichtigt eine natürliche Person, ein Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, kann eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Beratung beantragt werden. Rechtsgrundlage für die Stellung eines solchen Antrags und für dessen Erfolgsaussicht ist das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen v. 16.02.2004). Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung öffentlicher Zuschüsse besteht nicht. Allerdings muss die Bewilligungsbehörde ihre Entscheidung unter Anwendung eines pflichtgemäßen Ermessens treffen. Das Programm läuft zunächst bis zum 31.12.2005. Die Mittel für die Finanzierung des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW werden vom Land unter Einbeziehung von Mitteln der EU (ESF-/EFRE-Fonds) gewährt. Die Richtlinien unterscheiden zwischen zwei Arten der Beratung, die durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden können - der Gründungsberatung und der Festigungsberatung. Gründungsberatung Gegenstand der Gründungsberatung ist die Prüfung, Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten, bevor diese von dem Gründungswilligen realisiert werden. Ziel des Konzepts muss die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in NRW sein. Durch Zuschüsse zu den Beratungskosten werden natürliche Personen gefördert, die den zuvor bezeichneten Kriterien genügen. Adressaten sind alle natürlichen Personen, also auch solche, die beabsichtigen, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen und die einer Beratung und eines Coachings bedürfen. Innerhalb der Laufzeit des Programms (31.12.2005) kann die Förderung einer Gründungsberatung nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Bezuschussung einer Gründungsberatung ist innerhalb von 12 Monaten mit bis zu vier Tagewerken und bei der Übernahme eines Betriebes mit bis zu sechs Tagewerken möglich. Ein Tagewerk entspricht einer Beratungsdauer von acht Stunden. Hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse für eine Gründungsberatung ist zu differenzieren: Grundsätzlich beläuft sich der Zuschuss auf 50% eines Tagewerksatzes, höchstens jedoch auf EUR 500,00 pro Tagewerk; soll die Betriebsstätte in den Ziel 2- Gebieten NRW's errichtet werden, beträgt der Zuschuss 75% eines Tagewerkes, maximal aber auch in diesem Fall EUR 500,00 je Tagewerk. Informationen zu den Ziel 2-Gebieten können Sie unter diesem Link (Weiterverweisung) finden. Langzeitarbeitslose, Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Berufsrückkehrer und Hochschulabsolventen mit vergleichbarem Einkommen können bis zu 90% eines Tagewerks, höchstens jedoch mit EUR 500,00 je Tagewerk gefördert werden. Die Differenz zwischen dem Förderungsbetrag und den tatsächlichen Kosten der Gründungsberatung hat der Gründungswillige selbst zu tragen. Zur Abwicklung ist vorzumerken, dass der Gründungswillige zunächst den gesamten Betrag für die Gründungsberatung persönlich an die Gründungsberatungsstelle entrichten muss. Gegen Vorlage des Zahlungsnachweises wird ihm sodann der Zusc…
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