Über vier Monate unschuldig in U-Haft
am 22.03.2008 von schreibmaschineAngeklagt war er wegen sexueller Nötigung und Exhibitionismus, verurteilt wurde er vom Amtsgericht Würzburg lediglich wegen „Erregung öffentlichen Argernisses“: Weil er sich im Würzburger Ringpark selbst befriedigt hat, muss ein 41-jähriger Mann 800 Euro Geldstrafe bezahlen. Die am schwersten wiegenden Vorwürfe stellten sich vor Gericht schnell als haltlos heraus: Nachdem der 41-Jährige am Morgen des 17. August nach seinem exhibitionistischen Auftritt im Ringpark von der Polizei erwischt worden war, verdächtigte man ihn auch wegen zwei anderen Taten. In der Nacht vom 14. auf den 15. August hatte ein schwarz gekleideter Mann mit einer Baseball-Mütze in der Innenstadt zwei Frauen belästigt. Einer der jungen Frauen zerriss der Sex-Täter das Oberteil, hielt ihr den Mund zu und begrapschte sie. Bei einer Wahl-Lichtbildvorlage nach der Tat im Ringpark bei der Polizei identifizierte sie den 41-Jährigen mit hoher Wahrscheinlichkeit als den nächtlichen Angreifer. Die Beamten durchsuchten die Wohnung des Angeklagten in einer Stadtrand-Gemeinde und fanden dort jede Menge dunkle Bekleidung. Nicht aufzufinden war dort allerdings eine schwarze Bomberjacke, wie sie der Grapscher getragen hatte. Trotzdem wurde der 41-Jährige verhaftet und verbrachte rund vier Monate in Untersuchungshaft. „Spätestens nach der DNA-Analyse hätte ich entlassen werden müssen“, warf er den Ermittlungsbehörden vor. Das Spuren-Gutachten der Rechtsmedizin kam zu dem Schluss, dass die Täterschaft des 41-Jährigen durch die sichergestellten DNA-Spuren „nicht belegbar ist“. Durch die lange Untersuchungshaft hat er seinen Arbeitsplatz als Lagerist verloren. Dass er nicht der nächtliche Sex-Täter war, stand nach den Aussagen der beiden Opfer vor Gericht fest. „Die Polizei hat …
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