AG Halle: Streitwert für einen Film 1.200,00 Euro
Conle§i | 26. Mai 2010 — Eine der Standardfragen bei Filesharing-Abmahnungen ist der für die Abmahnkosten anzusetzende Streitwert. In einem inzwischen …
Nun ist sie quasi amtlich - die Hamburger Streitwerttabelle für Musik-”Störer” in P2P-Netzen. Das LG Hamburg hat am 9. August 2007 beschlossen, wie seiner Meinung nach der “Störer”-Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen in P2P-Netzen festzusetzen sei. Glücklicherweise trifft es nach Ansicht der Richter das mitunter nichts ahnende Familienoberhaupt nicht ganz so hart wie den eDonkey-Serverbetreiber, der schon etwas tiefer in die Tasche greifen muss. Sofern Sohnemann die gehorteten Schätze freigegeben hat, können es dennoch rein rechnerisch schnell ein paar Millionen Euro werden.
Nach Ansicht des Gerichts sind für die erste Musikaufnahme (mithin “Beweis-Download Nr. 1″) 6000 € anzusetzen, für die zweite bis fünfte (”Beweis-Download Nr. 2″, ab Stück 3 - gerne auch “PRINT-SCREEN Filesharing-Ordner” - ) 3000 €, und für die sechste bis zehnte Aufnahme 1500 €. Ab dem elften Stück gibts dann Mengenrabatt und es sind nur noch 600 Euro pro Stück hinzu zu rechnen. Doch Obacht! Die Richter berechnen auf diese Weise lediglich einen grob überschlagenen Streitwert, auf dessen Grundlage sich wiederum Kosten für die Geltendmachung eines Beiseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruchs (z.B. per Abmahnung) errechnen lassen. Vorstehende Kalkulationsgrundlage darf nicht mit der Berechnung eines ggf. bestehenden Schadensersatzanspruchs verwechselt werden. Wie man nun genau auf diese Staffelung kommt, wird wohl das ewige Geheimnis richterlicher Erkenntnis bleiben. Damit ist die juristische Welt um eine Tabelle reicher und es bleibt abzuwarten, ob sich in anderen Landgerichtsbezirken ähnliche Streitwertstaffelungen im Hinblick auf P2P-Störer durchsetzen.
Nach alle dem stellt sich mir die Frage: Wann kommt die P2P-Störer-Porno-Tabelle? Als Annex zum Musik-Abmahnrausch häufen sich abseits der Mainstream-Musikpiste die Porno-Störer-Fälle. Dabei beschränken sich die Torrent-Durchleuchter nicht etwa auf die kugelsichere Beweissicherung (*HUST*) im Auftrage des Urhebers bzw. Rechteinhabers (e.K.), sondern lassen sich gleich die ausschließlichen Rechte an der <…
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. März 2010 — Im Regelfall anhand des Streitwerts einer Rechtstreitigkeit bemessen sich evt. anfallende Anwaltskosten. Gerade beim so genannt…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 17. August 2007 — INzwischen ist es auch für die Justiz fast ein Massenphänomen: da werden die Inhaber eines Internetanschlusses als Störer abgem…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. September 2010 — LG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2010, Az. 308 O 246/10 §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; 3 ZPO Das LG Hamburg hat für das Fileshari…
LBR-Blog | 6. September 2007 — Kürzlich hatte das Landgericht Hamburg (308 O 273/07, über MIR) eine Staffelung der Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen in…
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 28. August 2007 — Das LG Hamburg hat mit Beschluß vom 9.8.2007 - 308 O 273/07 einen Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen durch Tausc…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. März 2010 — Der Sachverhalt ist gar nicht so selten: Da zahlt jemand seine Stromrechnung nicht (mehr) und der Anbieter möchte Zugang zu den…
Rechtblog | 20. Mai 2008 — This entry is part 2 of 2 in the series Filesharing Die Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Rasch wegen unerlaubter Verwertung g…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. Juni 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008, Az. 315 O 880/07 § 14 MarkenG Das LG Hamburg hat im Fall einer markenrechtlichen Abmahnu…
www.scheidung-professionell.de | 9. Oktober 2010 — Ich höre häufig ganz erstaunliche Beträge, was die angeblichen Kosten einer Scheidung betrifft. Von fünfstelligen Beträgen is…