Nizza-Klassifikation: Deodorants
MarkenBlog | 17. November 2011 — Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen: Die “Deo…
Für die Markenprofis nichts neues - der Gelegenheits-Markenanmelder weiss es aber womöglich noch nicht: Ab dem 1. Januar 2012 ändert sich mal wieder die Nizza-Klassifikation.
Die Nizza-Klassifikation ist eine weltweit anerkannte Klassifikation von Waren- und Dienstleistungen für die Anmeldung von Marken und beruht auf einem internationalen Abkommen, das vor mehr als 50 Jahren - Sie vermuten richtig - in Südfrankreich geschlossen wurde. Die Klassifikation ermöglicht den Markenämtern, eine besser strukturierte Verwaltung der eingetragenen Marken sowie eine weitgehend einhetiliche Gebührenberechnung (nach Anzahl der Klassen). Den Markenanmeldern erleichtert die Klassifikation die Festlegung der Waren- und Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet werden soll. Die Klassifikation enthält nämlich Begriffe für Waren und Dienstleistungen, die das Markenamt ohne Beanstandungen akzeptiert, wenn sie der Anmleder verwendet.
Anmeldungen, die ab dem 1.1.2011 beim Amt eingehen, müssen daher die neue Klassifikation beachten. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil sich zB Formulierungen bestimmter Begriffe geändert haben (zB: "Deodorants für den persönlichen Gebrauch" und "für den nicht-persönlichen Gebrauch" werden umformuliert in "Deodorants für Menschen oder für Tiere" - man lernt nie aus - wusste jemand, dass es auch Deodorants für Tiere ...?). Auch werden Waren oder Die…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Dezember 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt, die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland