Über Jahre kein Widerspruch: Einwilligung des Urhebers eines Fotos
Das AG Berlin-Charlottenburg (234 C 1010/09) hatte im Rahmen des Streits zwischen dem Urheber eines und dem Verwender des Fotos zu entscheiden, welche Rechte der Verwender (hier
zugleich der Abgebildete) hatte. Inhaltlich ging es um die Politikerin Sara Wagenknecht, die seit 11 Jahren auf ihrer Webseite ein
Foto nutzte (und zum Download anbot) – und nun von der Urheberin des Fotos auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde.
Hinsichtlich der Verwenderin – Fr. Wagenknecht – stellt das AG fest:
ist davon auszugehen, dass das streitgegenständliche Foto [...] von der Porträtierten zum Download bereitgestellt worden ist. Hiervon
hat die Antragstellerin zumindest seit dem 25.09.2009 [...] gehabt. Gleichwohl hat sie die Möglichkeit des Downloads der Photographie, die unstreitig auf der
Internetseite von Fr. Wagenknecht ausdrücklich vorgesehen war, nicht unterbunden. Damit hat sie zumindest stillschweigend ihre
Einwilligung mit der Nutzung und dem damit einhergehenden Eingriff in ihre Urheberrechte erteilt.
Dabei ist zuerst einmal zu Beachten, dass die erste laut Gericht am 14.10.2009 erfolgt, also ca. 3 Wochen nach vermuteter Kenntnisnahme. Somit wird
natürlich auch das Rechtsmittel der Abmahnung erheblich gestärkt, da letztlich festgestellt wird, dass – jedenfalls in diesem
konkreten Fall – ein “Abwarten” von 3 Wochen schlicht zu lange war.
Auf Grund der Umstände, speziell …
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