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Über das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren

am 22.09.2005 von http://log.handakte.de/

In seiner Anmerkung widmet sich der Autor dem Urteil des BGH vom 27.01.2005 (Az.: IX ZR 273/02). Der BGH habe eine Honorarvereinbarung eines Strafverteidigers, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren betrug, für unangemessen hoch erklärt …

Angemessenheit des Verteidigerhonorars

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Heute wird das Landgericht Stendal zur Frage der Angemessenheit der Höhe eines Verteidigerhonorars verhandeln. Ein nicht ganz unbekanntes Strafverteidigerbüro aus München hatte ein Honorar neben der gesetzlichen Vergütung vereinbart in Höhe von…

OLG Frankfurt: Keine 30-fache Überschreitung der gesetzlichen Gebühren für Revisionsschrift

strafblog / Eine für jeden Strafverteidiger interssante Entscheidung zur Angemessenheit eines vereinbarten Honorars hat ein Zivilsenat des OLG Frankfurt getroffen (Urteil vom 22.12.2005 - 16 U 63/05 - StraFo 2006, 127). Es hat die Vereinbarung eines Honorars vo…

Abrechnung künftig im Minutentakt?

LawBlog / Von Eibo Richter Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt mit einem Urteil (24 U 196/04) vom 8. Juni 2006 die bundesweit gängige Praxis in Frage, Zeithonorar in einem Zeittakt von 15-Minuten-Abschnitten abzurechnen. Hierbei stützt sich der 24. Zivi…

Dumpingpreise nicht bei Anwälten

Handakte WebLAWg / Das LG Ravensburg, 28.07.2006, Az.: 8 O 89/06 KfH 2 entschied, dass eine Werbung mit Pauschalgebühren von 20 Euro für eine rechtanwaltliche Beratung unlauter im Sinne von § 3, § 4 Nr. 11 UWG sei. Die Vergütung sei, so das Gericht, nicht angemes…

R+V Versicherung reguliert schnell und unkompliziert

RSV-Blog / In einer versicherungsrechtlichen Angelegenheit bat ich die R+V Versicherung um Deckungszusage. Diese wurde zunächst verweigert, da der Versicherung noch Angaben fehlten. Nach einer Besprechung mit meinem Mandanten stellte sich heraus, dass eine Kla…

Begrenzung der gesetzlichen RVG bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß

Handakte WebLAWg / Mit Wirkung zum 1.7.2004 wurde die BRAGO durch das RVG ersetzt. Wie bereits nach der früheren Regelung berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, dem bestimmte Gebührensätze zugeordnet…

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Rainer Langenhan

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