Belgische Polizei hält Verdächtigen im Fall der beiden vermissten Mädchen für schuldig
am 15.06.2006 von http://www.strafblog.de
Das ist schon sonderbar, was die netzeitung da im Fall der beiden in Lüttich verschwundenen Mädchen berichtet. Die Polizei sehe ausreichende Hinweise auf die Schuld des Tatverdächtigen, der sich am Mittwoch bei der Polizei meldete, nachdem ein Fahndungsfoto von ihm veröffentlicht worden war, und gestern Abend in Haft genommen wurde. Der Mann ist unter anderem wegen Sexualstraftaten vorbestraft, bestreitet aber, mit dem Verschwinden der 7 und 10 Jahre alten Kinder zu tun zu haben. Er ist mit einer Serviererin des Bistros befreundet, vor dem die Mädchen verschwunden waren. Zwar gebe es, so die Polizei, keinerlei objektive Beweise gegen den Mann, aber es sei verdächtig, dass er nach dem Verschwinden der Kinder selbst tagelang nicht aufzufinden war. Es handele sich um einen Psychopathen, der nicht zwischen gut und böse unterscheiden könne. Die Vernehmung des Mannes ist heute fortgesetzt worden.
Für mich als Strafverteidiger ist nicht nachvollziehbar, wie jemand von der Polizei für schuldig gehalten werden kann, gegen den keine Beweise vorliegen. Dass wegen der Beziehung zu der Serviererin und seiner vorübergehenden Unauffindbarkeit eine gewisse Verdachtslage gesehen wird, kann ich ja noch akzeptieren, aber auch für einschlägig vorbestrafte Menschen gilt die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, die erst einmal durch valide Beweise widerlegt werden muss. Ich habe es selbst schon mehrfach erlebt, dass einschlägig vorbestrafte Mandanten bei Sexualdelikten in Verdacht und in die Mühle der Strafverfolgung gerieten, obwohl sie mit dem Fall absolut nichts zu tun hatten. Das Stigma einer Verurteilung in diesem Deliktsbereich wird man so leicht nicht wieder los.
Von den beiden Mädchen fehlt jedenfalls immer noch jede Spur, und das ist gewiss schlimm.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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