Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression
am 06.11.2006 von http://www.andreas-buschmann.net
Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 SA 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, die herabwürdigenden Beschimpfungen durch den Arbeitgeber seien die Ursache für die Depressionen des Arbeitnehmers. Der von den Beleidigungen betroffene Kfz-Meister war wegen der Depression zwei Jahre arbeitsunfähig krank.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilte den Arbeitgeber daraufhin mit Urteil vom 12.10.2005, 6 Sa 2132/03 wegen Verletzung …
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§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…
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andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anbieten? Das B…
