Beleidigter Wetterfrosch haut Pöbel-Rapper aufs Maul

Ein Pöbel-Rapper bedachte in einem Werk der Tonkunst einen Meteorologen mit einem Fäkalausdruck. Zudem ließ sich der Barde zu dem Kompliment “verfxxxxxx Wetterfrosch” hinreißen, offenbar eine Anspielung dessen angeblich promiskuitives Privatleben. Das Landgericht Berlin sah in der vermeintlichen künstlerischen Freiheit eine Formalbeleidigung, woraufhin sich die Parteien über einen Vergleich auf Widerruf verständigten, der auch eine Geldentscheid…

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Themen: Meinungsfreiheit , Landgericht Berlin , Musiker , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Medienmanipulation , Landgericht Berlin 27 O 393/11
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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