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Belehren, nicht durchsuchen

am 12.08.2008 von http://www.lawblog.de

Vermerk eines Staatsanwalts. Er lehnt eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ab. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine pornografische Filmdatei im Internet zum Upload bereitgestellt zu haben. Eine Hausdurchsuchung hält der Staatsanwalt für unverhältnismäßig. Das Verfahren werde eingestellt.
Vorher soll der Beschuldigte aber noch vernommen werden. Nicht so sehr, um ihm belastende Details zu entlocken. Nein, die Polizei soll …

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