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Belanglos

am 17.05.2006 von http://www.ra-blog.de

Nachdem ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einer Mandantin bei dem ehemaligen Arbeitgeber moniert habe und Änderungen verlangt hatte, schreibt mir nun der Kollege, den sich der bislang anwaltlich nicht vertretene Arbeitgeber nun doch geleistet hat:
Die von mir erbetenen Änderungen seien “belanglos”, da ja im Wesentlichen genau das, was ich und meine Mandantin wollen, bereits im Zeugnis stünde. Änderungsbedürftigkeit bestehe nicht.
Ach so. Ich will jetzt gar nicht auf die allgemein bekannten latenten Abwertungen bei der Leistungsbewertung eingehen, die entstehen, wenn man so “belanglose” Wörter wie “stets” oder “sehr” weglässt. Aber man hätte doch wenigstens die Beschäftigungsdauer korrekt angeben können, wenn man sich mit dem Schreiben des Zeugnisses schon vier Monate Zeit lässt.

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