Bekommt man bei jeder Kündigung des Arbeitgebers eine Abfindung?
Bekommt man bei jeder des Arbeitgebers eine
Abfindung?
Diese Frage stellen sich viele Mandanten und Leser, die eine Kündigung ihres Arbeitgebers erhalten haben. Zunächst sollen hier
ersteinmal grundsätzliche Fragen beantwortet werden.
Wann gibt es eine Abfindung bei einer Kündigung?
Überraschend für viele Leser wird die Aussage sein, dass es grundsätzlich - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – kein Anspruch auf
Zahlung einer Abfindung gegenüber dem
gibt.
Solche Ausnahmefälle können sein, in denen der doch einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegenüber seinen Arbeitgeber hat:
ein schreibt dies vor der Arbeitnehmer
unterbreitet (meist in der Kündigungserklärung) ein Angebot auf Zahlung einer Abfindung und der Arbeitnehmer nimmt dieses an der
Arbeitnehmer erhebt und stellt einen berechtigten Auflösungsantrag
Von den oben beispielhaft aufgezählten Ausnahmefällen abgesehen, besteht darüber hinaus kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung
einer Abfindung.
Wenn es grundsätzlich kein Anspruch auf Abfindung gibt, weshalb werden dann in der trotzdem so viele Abfindungen gezahlt?
Dies ist eine berechtigte Frage. Es ist tatsächlich so, dass in der Praxis häufig – vor allem vor dem (und gerade auch vor dem Arbeitsgericht Berlin) –
Abfindungen an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Wie ist dies zu erklären? Der dafür ist recht einfach verständlich. Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer hat
zwar keinen Anspruch auf Abfindung, muss sich aber gegen die Kündigung wehren, wenn er überhaupt noch etwas erreichen will. So erhebt
der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Es kommt zur
Güteverhandlung. Die Chancen im sind meist für den Arbeitgeber etwas geringer.
Er muss diverse Tatsachen beweisen (betriebliche Erfordernisse, Sozialauswahl etc.). Weiter möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
schnell loswerden. Gibt es keine Einigung im Gütetermin gibt es einen Kammertermin, der findet aber meist erst mehrere Monate später
statt und der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er verliert dann den nachzahlen.
Der Arbeitnehmer widerum will nach der Kündigung häufig nicht mehr im des Arbeitgebers arbeiten. Das Arbeitsgericht möchte den Fall schnell loswerden. Welche Lösung ist da
die einfachste, klar, die Zahlung einer Abfindung für die Kündigung. Und dies kommt in der Praxis bei Kündigungsschutzverfahren vor
dem Arbeitsgericht wenigstens in mehr als 50 % aller Klage vor.
So, und welshab bekommt man dann nicht bei jeder Kündigung einer Abfindung; der Arbeitgeber will doch den…
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