Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung der 2009 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2009)

BMF-Schreiben vom 17. Juli 2009 – IV C 5 – S 2439/09/10001 -

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2009 angelegten vermögenswirksamen Leistungen wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Der Vordruck hat das Format DIN A 4.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:

keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten, keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern, Schriftgrößen, keine Serifenschriften, keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.

Wird der Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schrif…

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Themen: Einkommensteuer , Estg , Bundesfinanzministerium , Bmf-schreiben , Bescheinigung Eür
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 7. August 2009 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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