Sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen 2011
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Berlin (Reuters) - Auch im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden.
Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die sogenannten Rechengrößen für die Sozialversicherung für 2010. Sie steigen um rund zwei Prozent. Maßgeblich dafür ist die durchschnittliche Einkommensentwicklung im Jahr 2008. Das über den Bemessungsgrenzen liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro monatlich (45.000 Euro jährlich). Für Arbeitnehmer, die diese Grenze heute bereits überschreiten und auch künftig, steigt der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent um knapp 11,20 Euro im Monat. Der Arbeitnehmer selbst zahlt davon knapp sechs Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2010 auf 49.950 (bisher 48.600) Euro jährlich festgesetzt. Nur Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln.
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 5500 Euro (derzeit 5400) im Westen und auf 4650 Euro (4550) im Osten Deutschlands.
Auch für den Bund bedeutet die Anhebung Mehrausgaben, weil er mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung von Hartz-IV-Beziehern überweisen muss. In der Verordnung werden diese Mehrausgaben für 2010 auf 89 Millionen Euro beziffert.
Erschienen 7. Oktober 2009 bei http://www.reuters.com.
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