Beispiel für irreführende Zahlungsaufforderungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt regelmäßig von Zahlungsaufforderungen und Eintragungsofferten, die von diversen Unternehmen an Inhaber frisch eingetragener Marken verschickt werden.
Warnung
vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor Zahlungsaufforderungen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur durch die Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden kann. Die Gebühren hierfür werden ausschließlich durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhoben.
Insbesondere die Unternehmen PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, Matic-Verlagsgesellschaft mbH, DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG, AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K., WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts.
Quelle DPMA
Gestern haben wir auch mal wieder so eine “Eintragungsofferte” erhalten. Bisher sind die Dinger immer zügig ins Altpapier gewandert. Aber vielleicht ist das ja auch von allgemeinem Interesse, daher als PDF-Dokument hinterlegt.
Schön, aber leider im PDF nicht vollständig zu lesen, ist der …
» Vollständiger ArtikelThemen: Marken , Matic Verlagsgesellschaft
Erschienen 26. Oktober 2005 auf http://www.markenblog.de.
Kommentare zu "Beispiel für irreführende Zahlungsaufforderungen":
habe eine schertz rechnug bekommen von matic verlagsgesellschaft mph also gibt es die immer noch wenn ich sehe als der beitrag hier online gestellt worde!
Warum solchen Verbrechern nicht das Handwerk gelegt wird, ist mir nicht ganz klar...
Sorry, Herr Witsch - das hat nicht geklappt.
ich denke eine Klage gegen diese Leute wäre sinnvoll.
mfg
joachim groth
habe heute am 11.08.10 auch eine Offerte dieser Firma Matic... in höhe von 291,55 € erhalten. Das ist ja echt der Hammer. Aber super-es gibt ja heute das Internet.
Telefonisch ist dort in Bonn niemand zu erreichen.
Schade, dass keiner gegen die Firma angehen kann...
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