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Beim Zahnarzt

am 25.01.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Es ließ sich nicht vermeiden, nach rund 5 Jahrzehnten mußte saniert werden. Natürlich auf aktuellem und höchstem Niveau, dachte ich mir. Wenn schon, denn schon. Also: Da kommt nur die Zahnklink in Betracht. Zumal mir der Zahnarzt, mit dem ich einen Termin vereinbart hatte, in höchsten Tönen als ein Spitzenmediziner empfohlen wurde.

Aber bevor es losging, mußten natürlich erst einmal Verträge geschlossen und Unterschriften geleistet werden. Die Charité ist ja schließlich auch so etwas Ähnliches wie eine Behörde.

Wenn man sich dann aber mal den Text des Vertragsformulars in Ruhe durchliest (was ich dann ein paar Tage, nachdem ich die Unterschrift geleistet hatte, gemacht habe), weiß man genau, wie man es macht, wenn man seine Patienten schnellstmöglich wieder loswerden will:

Der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist damit einverstanden, dass die zahnärztliche Behandlung vorwiegend von Studenten durchgeführt wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten Behandler besteht nicht.

Glauben die (Verfasser dieses Unsinns) wirklich ernsthaft, ich ließe aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung einen Studenten an meine Wurzelkanäle?

Nach der Unterschrift …

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