Beigeordnetenwahlen trotz Urlaubs einiger Ratsmitglieder

Die Einberufung einer konstituierenden Sitzen des Gemeinderates ist ebenso wie die auf dieser Sitzung erfolgte Wahl von Beigeordneten wirksam, auch wenn einige Ratsmitglieder zu diesem Zeitpunkt in Urlaub sind. Diese Selbstverständlichkeit musste jetzt das Verwaltungsgericht ausdrücklich feststellen im Rahmen einer Wahlbeschwerde gegen die Beigeordnetenwahl der Ortsgemeinde Pleitersheim.

Die Kläger gehören dem Pleitersheimer Rat an. Nachdem der ehemalige Ortsbürgermeister zur konstituierenden Sitzung am 6. Juli 2009 u. a. mit dem TOP Beigeordnetenwahl eingeladen hatte, wiesen die Kläger sowie ein weiteres Ratsmitglied den alten ebenso wie den neuen Ortsbürgermeister ihrer Gemeinde und auch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach darauf hin, dass sie beruflich bzw. urlaubsbedingt am 6. Juli 2009 abwesend seien. Sie baten insbesondere auch um Verlegung der Wahl. Gleichwohl fand die konstituierende Sitzung wie geplant statt. Die Kläger legten daraufhin Wahlbeschwerde bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach ein, die erfolglos blieb.

Die in der Folgezeit erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Zwar könne eine Wahl, so die Richter, auch für ungültig erklärt werden, wenn sie aus verfahrensrechtlichen Gründen rechtswidrig sei. Ein solcher Fall sei hier nicht gegeben. Insbesondere sei der Pleitersheimer Rat ordnungsgemäß zur konstituierenden Sitzung einberufen worden. Dem ehemaligen Ortsbürgermeister der Kommune habe das Recht zugestanden, den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Sitzung zu bestimmen. Die Entscheidung, am geplanten Termin für die konstituierende Sitzung bzw. die Beigeordnetenwahl trotz des Antrags der Kläger und eines weiteren Ratsmitgliedes festzuhalten, stelle sich nicht als rechtsmissbräuchlich dar. Für ein taktisches Vorgehen des ehemaligen Ortsbürgermeisters mit dem Ziel, die Abwesenheit der Kläger und eines weiteren Ratsmitgliedes bewusst zu nutzen, etwa um Mehrheitsverhältnisse im Rat bei der anstehenden Be…

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Themen: Koblenz , Gemeinderat
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 7. April 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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