Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht Haft

Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen.

Diese Enthüllungen werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Nutzer machen dabei zum Teil ihrem Unmut über den Bundespräsidenten sehr deutlich Luft, immer wieder kommt zu hämischen und teilweise auch schon beleidigenden Kommentaren.

In einem Interview, welches unter anderem im Stern, in der Zeit und der Welt erschien, hat sich Rechtsanwalt Hoesmann zu der strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten geäußert.

Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist nach § 90 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren mit Strafe bedroht.Voraussetzung für eine Strafe ist zunächst eine öffentliche Äußerung. Als öffentliche Äußerung werden auch Kommentare bei Facebook angesehen, auch wenn diese nur für einen bestimmten Benutzerkreis einsehbar ist. Äußerungen im privaten Freundeskreis fallen aber nicht darunter.Die Äußerung muss zudem geeignet sein, den Präsidenten zu verunglimpfen, dass bedeutet, die Aussage muss ihn in seiner Ehre verletzen. Wann dies der Fall ist, ist immer eine Frage des Einzelfal…

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Themen: Internet , Haft , Stgb , Stern , Ehre , Freundeskreis , Christian Wulff , Bundespräsident , Verunglimpfung

Erschienen 15. Januar 2012 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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