Bei Umzug: keine Verpflichtung, den Telefon-/Internetvertrag neu abzuschließen. Nehmen Sie den Vertrag einfach mit!

Das kennen sicherlich viele: Bei einem Umzug bestehen Telefon- und Internetprovider darauf, dass der alte Vertrag beendet und ein neuer abgeschlossen werden muss. "Den alten Tarif bieten wir gar nicht mehr an, wir haben hier ein interessantes neues Angebot für Sie..." Damit einher geht oft eine Verteuerung des Anschlusses - oder aber der Verlust lieb gewonnener "Sonderrechte" wie dem kostenlosen Telefonieren zu anderen Anschlüssen oder ähnliches. Vor Kurzem noch hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem Umzug ein DSL-Vertrag nicht einfach vorzeitig gekündigt werden könne: Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung wie beispielsweise einen Festnetz- oder DSL-Vertrag abschließt, trage grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Das geht auch andersrum, befand jetzt das Amtsgericht Lahr mit Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 5 C 121/10: "Beim Fehlen anderweitiger vertraglicher Regelung hat der Anbieter eines Telefon- und Internetanschlusses im Falle des Vorliegens der technischen Voraussetzungen dem Kunden nach dessen Umzug am neuen Wohnsitz die Fortsetzung des bisherigen Vertrages anzubieten, wenn der Kunde für die Anschlussänderung eine angemessene Entschädigung leistet. [...] Es besteht ein schützenswertes Interesse des Kundens daran, nicht auf einen neuen Vertrag mit einer neu beginnenden Laufzeit verwiesen zu werden, wenn der Vertrag nach den alten Bedingungen erfüllt werden kann. Die Klägerin erklärt zwar, dass sie i…

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Themen: Dsl , Festnetz , Provider , Amtsgericht , Vertrag , Risiko , Lahr , Telefonrechnung

Erschienen 14. Dezember 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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