Bei Trunkenheitsfahrt mit tödlichen Folgen gibt es keine Bewährung
Auch im Berufungsverfahren erfüllte sich die Hoffnung eines 43-jährigen Mannes aus Herbrechtingen (Baden-Württemberg) auf eine
Bewährungsstrafe nicht: Weil er am 7. Januar 2005 mit fast 1,5 Alkohol im Blut auf der Autobahn bei Dettelbach eine tödliche Massenkarambolage verursacht hat, muss
er für zwölf Monate ins Gefängnis. Der Kaufmann wurde von der Berufungskammer des Würzburger Landgerichts wegen wegen fahrlässiger
Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt.
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Würzburg war der 43-Jährige im März 2006 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Auch in der
Berufung vor der 3. Strafkammer hatten der Angeklagte und sein Verteidiger nur ein Ziel: Die Freiheitsstrafe sollte zur Bewährung
ausgesetzt werden. Das Urteil des Landgerichts fiel freilich genauso eindeutig aus wie in der ersten Instanz: „Bei fahrlässiger
Tötung unter Alkoholeinfluss gibt es keine Bewährung, das geht einfach nicht“, betonte die Vorsitzende Richterin Helga Müller. Dafür
wiegt die Schuld des Angeklagten auch zu schwer: Am 7. Januar 2005 hatte er zwischen Mitternacht und zwei Uhr morgens eine Flasche
Wein getrunken, danach ein paar Stunden geschlafen und sich dann ans Steuer gesetzt, um zu einem Bekannten nach Frankfurt zu fahren.
Zwar habe er sich am Steuer „relativ sicher“ gefühlt, der Einfluss des Alkohols auf seine Fahrtüchtigkeit war ihm aber bewusst, als
er auf der A7 aus dem Süden in Richtung Würzburg fuhr.
Am Biebelrieder Kreuz verpasste er die Ausfahrt auf die A3 nach Frankfurt und kehrte deshalb bei der nächsten Gelegenheit um. Zu dem
tödlichen Unfall kam es kurze Zeit später, als er um kurz nach sieben Uhr morgens wieder auf das Autobahndreieck zufuhr. Einen
Geländewagen mit Anhänger auf der rechten Fahrspur bemerkte der 43-Jährige viel zu spät, er fuhr mit einer Geschwindigkeit von gut
135 Stundenkilometern auf den Anhänger auf. Durch die Kollision geriet das Gespann ins Schleudern, der Geländewagen stürzte um und
lag anschließend quer über beide Fahrspuren auf dem Dach. Fünf nachfolgende Fahrzeuge konnten dem Hindernis ausweichen, fuhren dann
aber ineinander. Der Fahrer eines sechsten Autos bemerkte die Unfallstelle zu spät und raste in den unbeleuchteten Geländewagen.
Dabei wurde die Beifahrerin, eine 22-jährige Frau aus Niedersachsen, 23 Meter weit aus dem Auto geschleudert und so schwer verletzt,
dass sie noch an der Unfallstelle starb. Der Fahrer des letzten Fahrzeugs, ein 52-jähriger Schlosser, wurde wegen fahrlässiger Tötung
per Strafbefehl rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Verursacher der Massenkarambolage saß nach dem Unfall zwei Wochen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, dann kam …
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