Bei Terror gleichgestellte Ortskraft

CK - Washington.   Ortskräfte fühlen sich gelegentlich wie das fünfte Rad am Wagen. Der ausländische Dienstherr sorgt für seine Staatsangehörigen im Auslandsdienst. Die vor Ort eingestellten Kräfte fallen in Rechtslücken, die sich unter anderem aus der Staatsimmunität nach den Wiener Übereinkommen für Botschaften und Konsulate herleiten. Bei Terroropfern, die als Ortskräfte von Angriffen auf amerikanische Ziele betroffen sind, und ihren nicht selbst im Dienst der USA stehenden Angehörigen soll die Immunität kein Hindernis darstellen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 28. November 2011 im Fall Owens v. Republic of Sudan, Az. 01-2244. Der Beschluss dokumentiert mit einer 45-seitigen Begründung, dass ein Ver…

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Themen: Terror , Hauptstadt , Gelegentlich , Wagen , Ipr , /usa-recht-2011/null

Erschienen 30. November 2011 auf http://anwalt.us.

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