Bei nachträglicher Kenntnis von der Unfallbeteiligung keine Unfallflucht

Es ist kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der Unfall (Beschädigung eines Aussenspiegels)zunächst nicht bemerkt wird, der Unfallgegner daraufhin den Schädiger verfolgt und so auf den Unfall aufmerksam macht, und der Schädiger sich nunmehr zu entfernen …

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Themen: Olg Hamburg , Unerlaubtes Entfernen Vom Unfallort

Erschienen 29. Juni 2009 auf http://www.raflauaus.de.

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