Bei Kachelmann wird es langsam lächerlich

Der Medienanwalt von Jörg Kachelmann beglückt die Außenwelt auch nach dem Strafprozess mit regelmäßigen Meldungen darüber, gegen wen gerade wieder eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist.

Eine aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei Höcker versorgt uns mit der Information, dass man am 02.08.2011 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt hätte, die es einer Staatsanwältin verbieten würde, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs – gemeint ist damit die Nebenklägerin des Strafverfahrens- nach dem Freispruch weiterhin als “Opfer” oder “Geschädigte” zu bezeichnen.

Hintergrund ist offenbar dieser Artikel aus der FAZ, den die Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Gastautorin verfasst hat. Die einstweilige Verfügung scheint allerdings noch nicht zugestellt zu sein, nachdem der Artikel die beanstandete Aussage bislang weiterhin enthält.

Jetzt kann man sich in juristischer Hinsicht natürlich die Frage stellen, ob das in der Tendenz eher meinungsfeindliche Landgericht Köln hier nicht wieder einmal über das Ziel hinaus geschossen ist, wofür einiges spricht. Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die Kanzlei Höck…

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Themen: Medien , Meinungsfreiheit , Rede , Streisand , Kachelmann
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 5. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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