Bei Günther Jauch um Kopf und Kragen geredet ...

... hat sich ein Kandidat in der heute ausgestrahlten Sendung von "Wer wird Millionär?". Auf die Frage, was er beruflich mache, verwies er auf seine unter blutspucker.de angebotene Dienstleistung und freute über die so "unauffällig" und kostengünstig untergebrachte Werbung. Auf der Seite heißt es Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht Blutspucker.de verhilft Ihnen kostengünstig zu Ihrem Recht. Da wir wissen, wo sich z.B. in den Konzernen die richtigen Ansprechpartner befinden, erreichen wir fast immer, dass die Forderung zurückgezogen wird. Rechtsanwalt ist er offenbar nicht. Auch sonst ist kein Anhaltspunkt zu finden, ob er die Voraussetzungen des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erfüllt. Scheinbar ist er sich der Problematik auch bewusst. Zitat aus dem Impressum Haftungshinweis 2: Blutspucker.de macht keine Rechtsberatung, sondern führt nur im Auftrag von Privatpersonen oder Firmen Reklamationsanrufe durch. Vielleicht hilft ja dieser Hinweis, denn eigentlich bejaht der BGH eine „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“ im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG bei allen Tätigkeiten, die darauf gerichtet oder geeignet si…

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Erschienen 12. November 2007 auf http://www.jurabilis.de.

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