Bei Günther Jauch um Kopf und Kragen geredet ...
am 12.11.2007 von http://www.jurabilis.de
... hat sich ein Kandidat in der heute ausgestrahlten Sendung von Wer wird Millionär?. Auf die Frage, was er beruflich mache, verwies er auf seine unter blutspucker.de angebotene Dienstleistung und freute über die so unauffällig und kostengünstig untergebrachte Werbung. Auf der Seite heißt esWir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Blutspucker.de verhilft Ihnen kostengünstig zu Ihrem Recht. Da wir wissen, wo sich z.B. in den Konzernen die richtigen Ansprechpartner befinden, erreichen wir fast immer, dass die Forderung zurückgezogen wird.Rechtsanwalt ist er offenbar nicht. Auch sonst ist kein Anhaltspunkt zu finden, ob er die Voraussetzungen des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erfüllt.
Scheinbar ist er sich der Problematik auch bewusst. Zitat aus dem ImpressumHaftungshinweis 2:
Blutspucker.de macht keine Rechtsberatung, sondern führt nur im Auftrag von Privatpersonen oder Firmen Reklamationsanrufe durch.Vielleicht hilft ja dieser Hinweis, denn eigentlich bejaht der BGH eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG bei allen Tätigkeiten, die darauf gerichtet oder geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu …
Vorsicht vor Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
DPMS INFO / Dr. Bahr berichtet, von einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rechtsberatungsgesetz (RBerG). In dem Rechtsstreit (AZ: I ZR 182/02) hat der BGH entschieden, dass ein Verstoß gegen das (RBerG) eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung…
Rechtsberatungsgesetz und Spielervermittlung
SportyLaw / Grundsätzlich verbietet das Rechtsberatungsgesetz anderen als Anwälten die Erledigung von Rechtsangelegenheiten. Um die Erledigung von Rechtsangelegenheiten handelt es sich auch bei der Spielervermittlung- und Beratung. In dem vom OLG Dresden ents…
Für Unternehmen, die mit Standortschließungen beauftragt werden, ist keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz notwendig
Handakte WebLAWg / Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG ist in einer den Anwendungsbereich des RBerG einschränkenden Weise verfassungskonform auszulegen. Kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmen, die für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem…
Rechtsberatungsgesetz XXXVIII Förderung
Handakte WebLAWg / Die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 RBerG. (24.02.2005)…
BGH zur Anwendung des UWG bei Verstößen gegen das RBerG
ADVERSARIO / Bisher war es umstritten, ob Art. 1 § 1 RBerG zu den Vorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zählen würde und wurde von den Oberlandesgerichten unterschiedlich entschieden. Mit Urteil vom 11. November 2004 (Az. I ZR 182/02) hat der Bundesgericht…
Tagesschau verdreht Tatsachen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Berichterstattung der Tagesschau über Strafprozesse fällt immer wieder damit auf, dass die Artikel zum Teil schlecht recherchiert oder einseitig gefärbt sind. So werden zum Beispiel durch nichts belegte Vermutungen oder sogar widerlegte Behaup…
