Bei Google versteht der Satiriker keinen Spass

Der Kollege Udo Vetter berichtet über den skurrilen Rechtsstreit eines Autors, der sich durch einen Google-Text unzutreffend beschrieben sieht. Der verkürzte Text in der Google-Suche, der eine Satire in der WELT betrifft, sei nicht als Satire erkennbar.

Wenn man bei Google etwas verbieten möchte, will man bei Googles für gewöhnlich Urteile oder einstweilige Verfügungen sehen, die gegen die eigentlichen Verbreiter ergangen sind. Hatte Sick aber nicht. Nun hat das Berliner Kammergericht dem Kläger recht gegeben. Das ganze Drama des Komödianten wird im Lawblog aufgeführt!

Mit Satire haben nicht nur Suchmaschinen so ihre Probleme, auch Gerichte bewerten manchmal satirisch eingekleidete Formulierungen trotzdem als Tatsachenbehauptungen, di…

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Themen: Google , Internet , Abmahnung , Urteile , Meinungsfreiheit , Suchmaschinen , Berliner Kammergericht , Satire , Landgericht Berlin , Zensur , Kammergericht , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 4. Februar 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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