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Bei Glatzen gibt es keinen Anspruch auf Kassenleistung

am 10.05.2007 von http://blog.juracity.de

Dies entschied am 04.05.2007 das Landessozialgericht Rheinland - Pfalz (L 5 KR 151/06) wie die Netzeitung unter Berufung auf ap berichtete. Selbst wenn seelisches Leid droht, müssen gesetzlich Versicherte für Perücken selbst aufkommen. Der Kläger hatte vorgetragen
seit seiner Kindheit unter völligem Haarausfall zu leiden. Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten mit der Begründung verweigert, eine Haarersatz-Langzeitversorgung komme nur bei Frauen, Kindern und Jugendlichen in Betracht. Das zuständige Sozialgericht wie auch das Berufungsgericht folgten dieser Rechtsauffassung. Ein Verletzung des grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz vermochten die Richter in beiden Instanzen nicht zu erkennen. Hier sei die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen sachlich gerechtfertigt, weil Kahlköpfigkeit bei Männern in der Gesellschaft nicht besonders auffällig sei, weil sie biologisch bedingt eben häufiger auftrete.
Sollte der Mann als Folge seiner Glatze psychische Störungen erleiden, bestehe allenfalls ein entsprechender Anspruch auf Ersatz der Therapiekosten. Das Hilfsmittel selbst muss nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Und soweit die …

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LSG Rheinland Pfalz: Männer haben keinen Anspruch auf eine Perücke!

Rechtblog / Nun ist es klar, eine Perücke ist ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens: Eine gesetzliche Krankenkasse muss Versicherte nur mit solchen Hilfsmittel versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Kran…

Männer brauchen keine Haarersatz-Langzeitversorgung

Lichtenrader Notizen / Gesetzliche Krankenkassen müssen nur Frauen und Kindern, nicht Männern, die Kosten einer Perücke ersetzen, meint das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 05.04.2007 - L 5 KR 151/06. Der seit der Kindheit kahlköpfige Kläger mÅ

Urteil: Beamter hat Anspruch auf Viagrakostenersatz

JuracityBlog / So entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil. Dies teilt der Nachrichtendienst PR - Inside unter Berufung auf eine ddp - Mitteilung mit. Nach der Entscheidung des Gerichts darf einem Bundesbeamten nicht…

SG Stade: Eigenheim behalten trotz Hartz IV

JuracityBlog / Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Stade (S 17 AS 230/06) müssen Langzeitarbeitslose ein selbst bewohntes Eigenheim mit Einliegerwohnung nicht unbedingt verkaufen, um Arbeitslosengeld II zu erhalten. Im entschiedenen Fall bewohnte der K…

Gehörlose haben keinen Anspruch auf ein Bildtelefon

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Kein neues Brustimplantat auf Staatskosten

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RA Michael Felser

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