DJs als Künstler? oder Die Umsatzsteuer-Angst der Musik-Clubs
kLAWtext | 6. Oktober 2011 — Club-Partys, bei denen DJs auflegen - würden Sie da von einem "Konzert" sprechen? Warum das eine interessante Frage und sehr viel …
Vor rund sechs Jahren berichteten wir über das Urteil vom 18.08.2005 – V R 50/04 – des Bundesfinanzhofs, weil der BFH die bahnbrechende Auffassung vertrat, dass eine Techno-Party ein Konzert im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) sein könne.
“Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player “Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.”
Jetzt macht eine Meldung bei BLN.FM e.V. die Runde, wo es heißt, dass ein Berliner Finanzamt angekündigt habe, rückwirkend für die vergangenen Jahre von bestimmten Berliner Clubs Gelder zurückfordern bzw. einbehalten werde. Da die etablierten Clubs wie das Berghain, Cookies und Weekend betroffen sind, können es nur die beiden Finanzämter Mitte und Friedrichshain/Kreuzberg sein, die versuchen Steuern abzugreifen.
Konzerte kosten dem Verbraucher nur 7% MwSt. Eintritt zu sonstigen Veranstaltungen kosten einen Aufschlag von 19% MwSt. Die Differenz kann bei einigen der betroffenen Clubs in die Hundertausende gehen. Betroffene sollten sich wehren, da viele DJ mittlerweile Perfomances darbieten, die den Aufführungen von Künstlern einer klassischen Musikband in nichts nachstehen.
“Lutz Leichsenring von der Berliner Clubcommission, einem Zusammenschluß vieler Berliner Clubs, hat sich die Argumente erzählen lassen, mit denen das Finanzamt seine Forderungen bei den Clubs begründete. Mitarbeiter hätten bemerkt, dass viele Parties nicht off…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Oktober 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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Wann eine Techno-Party ein Konzert im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist, hat der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) mit Urteil vom 18.08.2005 – V R 50/04 – entschieden. Der BFH kam zu dem Ergebnis, bei “Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player “Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.” folge von § 12 Abs.
Nirgends in Deutschland gibt es so viele illegale Clubs wie in Berlin. Berliner Veranstalter, die oftmals kein Geld verdienen wollen und froh sind, wenn ein paar Euros am Ende der Nacht in der eigenen Tasche landen, mieten mit legalen Mietverträgen Räume an, installieren eine Musikanlage und laden DJs und Produzenten ein, die einem eingeweihten Kreis ihre neuesten Platten oder Tracks vorspielen.
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“Bei Geld hört die Party auf”: Berliner DJs zahlen wieder 19% MwSt.? Nein!, Filesharing: Schadenersatz in Billiardenhöhe?, LG Hamburg, Urteil v. 03.09.2010 – 325 O 230/09 – “Löschung von Interview, Cold Calling und Archivrecht”, OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 20.12.2007 – 11 W 58/07 – Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Musikdownload über Filesharing-Systeme durch Familienangehörige, BGH, Urteil v.