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Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine

am 21.02.2008 von Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog

Auch wenn ein Autofahrer infolge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, muss er nicht zwangsläufig für den vollen Schaden einstehen.
Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Haftung des Alkoholsünders ganz erheblich mindern. In einem interessanten Rechtsstreit beurteilten die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgarts die Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoss zwischen einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Autofahrer und einem ihm entgegenkommenden Fahrer, welcher entgegen dem Rechtsfahrgebot seine Fahrbahn ganz links befuhr (OLG Stuttgart Urteil vom 26.10.2006, 13 U 74/06; 13 U 74/2006).
Der Fall
Ein Autofahrer war mit 1,49 Promille im Straßenverkehr unterwegs. Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit lenkte er sein Fahrzeug teilweise auf die Gegenfahrbahn und verursachte dadurch einen Zusammenstoß mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Das entgegenkommenden Fahrzeug befuhr zum Zeitpunkt der Kollision die eigene Fahrspur äußerst links „hart an der Mittellinie“.
Durch den Unfall wurde der Alkoholsünder verletzt und sein Fahrzeug schwer beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 7.000,00 Euro. In dem gerichtlichen Verfahren verlangte der trinkfreudige Kläger Schadensersatz, eine weitergehende Nutzungsausfallentschädigung, die Erstattung aller An- und Abmeldekosten, eine Auslagenpauschale, zusätzlichen Lohnausfall, Schmerzensgeld und andere Schadensersatzpositionen und bekam schließlich teilweise Recht.
Die Entscheidung
Im Rahmen der Urteilsfindung prüften die Richter eine mögliche Haftungsverteilung zwischen den beiden Unfallbeteiligten. Hierbei wogen sie das wechselseitige Verschulden der Unfallbeteiligten genau gegeneinander ab.
Zunächst betonten die Richter, dass der Unfall durch den Alkoholsünder grob fahrlässig herbeigeführt worden sei. Alleine die Tatsache, dass ein Fahrzeugführer ohne verkehrsbedingten Grund auf die Gegenfahrbahn gerät, ließe den Schluss zu, dass der Fahrer die ihn treffenden Sorgfaltsanforderungen in einem besonders schweren Maße verletzt habe, so dass sein …

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