Behörden sollen das Recht zur Anfechtung einer Vaterschaft bekommen

Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren.

In einem Gesetzentwurf (16/3291) führt die Bundesregierung aus, dies sei dann der Fall, wenn weder eine sozial-familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft vorliege. Die Regierung vermutet weiter, oft bräu…

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Themen: Gesetzgebung , Bundesregierung , Bundestag , Wann Darf Die Behörde Eine Vaterschaft Anfechten

Erschienen 15. November 2006 auf http://log.handakte.de/.

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