Behinderte müssen mit Anträgen nicht von Pontius zu Pilatus laufen

Anträge auf Hilfen für behinderte Menschen dürfen sich die Sozialträger nicht auf Kosten der Betroffenen gegenseitig hin und her schieben. Eine Weiterleitung ist nur einmal zulässig, spätestens der zweite Träger muss entscheiden, heißt es in einem am Donnerstag, 01.09.2011, veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (AZ: L 5 KR 175/11 B ER). Das gelte selbst dann, „wenn die erste Weiterleitung unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich erfolgte“.

Um die Eingliederung behinderter Menschen in Arbeit und Gesellschaft zu unterstützen, gibt es unzählige Hilfen – vom Umbau des Autos über Hilfen am Arbeitsplatz bis zur persönlichen Assistenz beim Einkaufen. Zuständig sind die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Sozialhilfe und die Integrationsämter. Welche Behörde nun gerade was bezahlt, ist oft umstritten und von den Betroffenen kaum zu überschauen.

Die Klägerin hatte beim Landkreis ihre Unterbringung in einer Einrichtung für junge Menschen mit Essstörungen beantragt. Der Sozialhilfeträger mutmaßte, es könne ein Fall medizinischer Rehabilitation vorliegen und reichte den Antrag daher an die Krankenkasse weiter. Die war nicht ganz zu unrecht sauer; denn in der Wohngruppe, die die Ärzte der Jugendlichen empfohlen hatten, wurde medizinische Rehabilitation gar nicht angeboten.

Wie nun das LSG betonte, muss die Krankenkasse trotzdem die Unterbringung in dem Wohnheim übernehmen. „Zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten auf dem Rücken der Betroffenen“ greife das gesetzlich…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rheinland Pfalz , Mainz , Lsg , Behinderte , Urteile Und Gesetze
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 1. September 2011 auf http://www.kanzlei-blaufelder.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zuständigkeitsstreit der Rehabilitationsträger – nicht auf dem Rücken der Antragsteller

Schlosser Aktuell | 6. September 2011 — Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein einem Rehabilitationsträger von einem anderen Träger zugeleit…

Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

Rechtslupe | 2. September 2011 — Ein einem Rehabilitationsträger von einem anderen Träger zugeleiteter Rehabilitationsantrag darf nicht ein zweites Mal weiterge…

Krankenkasse muss häusliche Pflege auch außer Haus zahlen

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 25. November 2009 — Insulininjektion muss bei Bedarf auch am Arbeits-platz verabreicht werden Besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, s…

Weiterleitung eines REHA-Antrags nur einmal zulässig.

sozialrechtsexperte | 2. September 2011 — LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER Anmerkungen: Nach § 14 SGB IX ist ein Rehabilitationsträger verpflichtet,…

Wahl der Krankenkasse via Arbeitsamt wirksam

Recht und Alltag | 3. Januar 2007 — Um ihr Wahlrecht für eine Krankenkasse wahrzunehmen, müssen Arbeitslose nicht persönlich bei dieser vorsprechen. Es genügt, wen…

Bundessozialgericht stärkt Rechte behinderter Menschen

Kanzlei Blaufelder | 30. November 2011 — Zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Behinderten ein „persönliches Budget“ zur Teilhabe am Arbeitsleben, müssen Betroffene …

Sozialrecht: Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. Mai 2008 — Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzli…

Aufnahme in Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

Rechtsanwalt Köper Hamburg | 8. September 2009 — Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden (Beschluss vom 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER), dass der einer Werkstatt…

Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sein

Recht und Alltag | 14. Dezember 2005 — Bei der vergleichenden Mitgliederwerbung eines gesetzlichen Krankenversicherers gelten die Grundsätze des Gesetzes gegen den …

Krankenkasse muss nicht für potenzsteigernde Arzneimittel für Behinderte aufkommen

Kanzlei Blaufelder | 6. März 2012Behinderte Menschen mit Potenzstörungen können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse sich nicht die Kosten für erektionssteiger…