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Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind unzulässig

am 20.04.2008 von http://log.handakte.de/

Der 10. Zivilsenat hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. April 2008 die Berufung eines Nachrichtenmagazins gegen ein Urteil des LG Berlin zurückgewiesen. Dem Magazin war vom Landgericht untersagt worden, über die verstorbene Schauspielerin Jenny Gröllmann Aussagen zu treffen, die den Eindruck erwecken, diese habe als ‚Inoffizielle Mitarbeiterin’ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) gearbeitet. Dieser Eindruck ergab sich aus einem mit dem Schauspieler Ulrich Mühe im April 2006 geführten Interview.
Nach Auffassung des 10. Zivilsenats handelt es sich bei dem Inhalt der im Interview gestellten Fragen nicht um die (zulässige) Äußerung eines Verdachts. Vielmehr enthielten die Fragen in ihrem Kern die Tatsachenbehauptung, Jenny Gröllmann habe wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet. Sie habe sich mit Personen getroffen, die ihr als “Führungsoffiziere” bekannt gewesen seien und habe an Treffen teilgenommen, die in Wohnungen stattgefunden hätten, die ihr als “konspirativ” bekannt gewesen seien. Für die behaupteten …

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