Begründungspflicht im Haftverfahren verletzt

In einem heute online gestellten Urteil ( 1B_295/2007 vom 22.01.2008) hebt das Bundesgericht einen weiteren Haftentscheid auf, diesmal wegen Verletzung der Begründungspflicht (keine richterliche Auseinandersetzung mit einer formell nicht beantragten (!) Kaution): In der angefochtenen Verfügung (S. 4) bemerkt der Haftrichter zu den vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen lediglich, diese erschienen nicht geeignet, die Fluchtgefahr zu bannen. Damit genügt der Haftrichter [...]

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Themen: Bundesgericht , Kaution

Erschienen 30. Januar 2008 auf http://strafprozess.ch.

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