Begrenzung der gesetzlichen RVG bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
am 15.05.2007 von Handakte WebLAWgMit Wirkung zum 1.7.2004 wurde die BRAGO durch das RVG ersetzt. Wie bereits nach der früheren Regelung berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, dem bestimmte Gebührensätze zugeordnet werden. Welche Gebühren im Einzelnen anfallen, hängt von der Art der vom Rechtsanwalt vorgenommenen Tätigkeit ab. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist grundsätzlich zulässig. Niedrigere Vergütungen können nur in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Nach den früheren Bestimmungen war die Höhe des Gegenstandswerts – und damit die Höhe der gesetzlichen Vergütung – nach oben nicht begrenzt, während das nunmehr geltende RVG eine Begrenzung vorsieht: Nach § 22 Abs. 2 RVG beträgt der Gegenstandswert höchstens 30 Millionen Euro, bei mehreren Auftraggebern insgesamt höchstens 100 Millionen Euro. Damit beläuft sich bei einem Auftraggeber eine Gebühr auf maximal 91.496 €. Kommt es zum Rechtsstreit vor den Zivilgerichten, fallen im ersten Rechtszug bei einer 1,3-Verfahrensgebühr und einer 1,2-Terminsgebühr also maximal netto 228.740 € an. Demgegenüber betrug nach früherem Recht bei einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten mit einem Streitwert beispielsweise von 50 Millionen Euro die Vergütung netto 302.992 €, bei 200 …
BVerfG: Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
STEUERRECHT / BVerfG-Beschluss vom 13.02.2007 - 1 BvR 910/05; 1 BvR 1389/05 Pressemitteilung Nr. 54/2007 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): “Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wurde die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungs…
BRAGO/RVG-Synopse
muepe.de | weblog peter müller / Die Synopse BRAGO/RVG hat gedruckt einen Umfang von ca. 400 Seiten (ZIP-Datei). Sie beinhaltet: BRAGO-Gesetzestext, RVG-Gesetzestext und Gesetzesbegründung nach BT-Drucksache (148 S. PDF). Hierdurch handelt es sich bereits um eine Art Minikomment...…
Ab wann gilt RVG?
Handakte WebLAWg / 1. Gemäß § 61 RVG kommt es für die Anwendbarkeit des alten (BRAGO) oder des neuen Rechtes (RVG) auf den...…
VG Lüneburg zur Anwendung der BRAGO nach Inkrafttreten des RVG
Streitsache / Blog / Am 01.07.2004 ist das neue RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) in Kraft getreten. Inwieweit noch die BRAGO (Bundesrechtsanwaltgebührenordnung) zur Anwendung kommt, regelt § 61 RVG. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lünebu…
RVG - Richtig viel gebracht?
Recht und Wirtschaft / Seit 01. Juli 2004 berechnen Rechtsanwälte ihre Gebühren nicht mehr nach der alten Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie das Handelsblatt (25. Mai, S. 43) schreibt, sind viele Rechts…
Pflichtverteidigung nur noch in Ausnahmefällen
Handakte WebLAWg / Der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt. Sinn und Zweck der Pauschgebühr nach neuem Recht ist es nicht, dem Pflichtverteidiger einen zusätzlichen Gewinn zu verscha…
Höchstgrenze für gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren
kanzlei-hoenig.info / Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 15.05.2007 bekanntgewordenen Bes…
AdvoCard und die Beratungsgebühr
RSV-Blog / Ein neuer Mandant kommt mit einem Schreiben der AdvoCard zu mir, in dem ihm Kostendeckung für eine Beratung erteilt wird. In dem Schreiben wird dann ausführlich auf die Problematik der Beratungsgebühren nach der RVG-Änderung eingegangen. Insbeson…
BVerfG: Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
Jurabilis / Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen (7:1-Beschluss vom 13. Februar 2007 1 BvR 910/05; 1 BvR 1389/05 , PM) und wird auch jenseits des Teichs wahrgenommen (vgl. auch die Stellungnahme der BRAK und die Bloomberg-Meldung). Wir exzerpie…
Ab 1. Juli können Anwälte und Mandanten Beratungsgebühren frei vereinbaren
Weblawg.de / Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichta…
Warum kosten Rechtsanwälte (so viel) Geld?
Law-Blog / Im alten Rom war das „honorarium“ für Anwälte ein „Ehrengeld“. Heute wird für Leistung bezahlt. Wie, sagen wir hier. Zwei wesentliche Formen der Anwaltsvergütung gibt es heute: die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütung…
BILLIGER!
LawBlog / Dass es so was noch gibt: Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister. Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten…
