Begleitetes Fahren ab 17
Straßenverkehrsrecht | 5. April 2006 — (Dauer, Peter in: VD 2006, 3f.) Im August 2005 ist die Rechtsgrundlage für Modellversuche zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ …
Junge Leute können jetzt in Sachsen schon mit 17 ans Steuer. Nach der Zustimmung der Sächsischen Staatsregierung zum Pilotprojekt Begleitetes Fahren ab 17 können interessierte Jugendliche ab dem 01.03.2006 ihre Anträge bei den örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden stellen. Immer wieder passieren schwere Unfälle, weil Fahranfänger ihr Auto nicht beherrschen, so Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD). Wenn die jungen Leute mit einem erfahrenen ,Lotsen' an der Seite Sicherheit und Routine erwerben könnten, dann seien sie weniger gefährdet. Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen habe in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Hier addieren sich ganz oft jugendlicher Übermut und Anfängerrisiko. Mit dem Pilotprojekt wolle man gegensteuern, so der Minister. Bereits mit 16 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische und ein Monat vor dem Geburtstag die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Danach erhält der Fahranfänger zunächst eine befristete Prüfungsbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag zu Fahrten im Inland im Beisein namentlich benannter Begleiter berechtigt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Um als Begleitperson zugelassen zu werden, muss man mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden. Das müssen nicht die Erziehungsberechtigten sein. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis schließt die Begleiterfunktion aus, ein früheres Fahrverbot von ein bis drei Monaten ist unerheblich. Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Ein Einweisungslehrgang durch einen …
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 24. März 2006 auf http://wolfgangferner.blogspot.com.
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