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Begleitetes Fahren ab 17 jetzt auch in Sachsen

am 24.03.2006 von Straßenverkehrsrecht

Junge Leute können jetzt in Sachsen schon mit 17 ans Steuer. Nach der Zustimmung der Sächsischen Staatsregierung zum Pilotprojekt Begleitetes Fahren ab 17 können interessierte Jugendliche ab dem 01.03.2006 ihre Anträge bei den örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden stellen.
Immer wieder passieren schwere Unfälle, weil Fahranfänger ihr Auto nicht beherrschen, so Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD). Wenn die jungen Leute mit einem erfahrenen ,Lotsen an der Seite Sicherheit und Routine erwerben könnten, dann seien sie weniger gefährdet. Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen habe in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Hier addieren sich ganz oft jugendlicher Übermut und Anfängerrisiko. Mit dem Pilotprojekt wolle man gegensteuern, so der Minister.Bereits mit 16 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische und ein Monat vor dem Geburtstag die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Danach erhält der Fahranfänger zunächst eine befristete Prüfungsbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag zu Fahrten im Inland im Beisein namentlich benannter Begleiter berechtigt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt.Um als Begleitperson zugelassen zu werden, muss man mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden. Das müssen nicht die Erziehungsberechtigten sein. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis schließt die Begleiterfunktion aus, ein früheres Fahrverbot von ein bis drei Monaten ist unerheblich. Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte …

Begleitetes Auto fahren ab 17

Lichtenrader Notizen / In der Bundestagsdrucksache 15/5315 befindet sich der Entwurf mit Begründung. Heute im Bundestag Nr. 116: Jugendliche können künftig ab dem 17. Lebensjahr den Führerschein machen, ein Auto führen dürfen sie anschließend aber nur in Begleitu…

Begleitetes Fahren ab 17 auch in Berlin

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung vom 24.01.2006: Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer die Verordnung über die Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ im Land Berlin erlassen. Er kommt damit der bereits anläss…

NIEDERSACHSEN übernimmt erweiterte Bundesregelung zum begleiteten Fahren ab 17

Straßenverkehrsrecht / Ab dem 01.03.2006 gilt in Niedersachsen beim begleiteten Fahren die erweiterte Regelung des Bundes. Diese hebt die scharfe niedersächsische Begleiterregelung auf, nach der nur die Eltern an der Seite sitzen dürfen. Künftig dürfen auch Freunde…

Begleitetes Fahren ab 17

Straßenverkehrsrecht / (Dauer, Peter in: VD 2006, 3f.) Im August 2005 ist die Rechtsgrundlage für Modellversuche zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ in Kraft getreten. Damit ist den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet worden entsprechende Modellversuche dur…

Null Promille für Fahranfänger

MCNeubert lawblog / Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass für Fahranfänger während der Probezeit von zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt. Für junge Fahranfänger gilt das Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebenjahres. Die Regel…

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Recht und Gesetz / Am 1.8.07 ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Hierauf weist die RA Kanzlei Salzbrunn & Birkhahn hin. Inhalt des § 24c StVG ist ein besonderes Alkoholverbot für die dort…

Fahrerlaubnis für 17-Jährige

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. setzt sich mit einer Meldung der Stiftung Warentest ( www.test.de ) im Oktober-Heft unter der Überschrift Mit 17 Jahren ans Steuer auseinander. Die Meldung bei der Stiftung Warentest laute…

GPS kontrolliert Fahranfänger

LawBlog / Die WGV-Versicherung möchte ihre jungen Kunden per GPS überwachen lassen. Sofern die Fahranfänger nicht mehr als zwölfmal im Jahr zu schnell fahren, erhalten sie 30 Prozent Rabatt. Das Ganze ist ein Pilotversuch. Noch. (Quelle des Links)…

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Der Autor und sein Blog

RA Wolfgang Ferner

Informationen zum Verkehrsrecht, insbesondere zum Verkehrsstrafrecht und zum Recht der Ordnungwidrigkeiten: Wolfgang Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, Koblenz-Heidelberg

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