Studiumsschwerpunkt “IT- und Medienrecht” an der Uni Passau - WS 2008/2009
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Letzte Woche began mein Schwerpunktstudium im Schwerpunktbereich 5, “Staat, Information und Kommunikation” an der Uni Passau. Ich hörte zunächst zwei Vorlesungen, und zwar “Einführung in das Internetrecht” (Prof. Dr. Dirk Heckmann) und “Grundlagen des Medienrechts” (Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz). Nächste Woche kommen dann ergänzend noch das E-Government und Urheberrecht hinzu, worauf ich mich schon wirklich freue und worüber ich gerne in einer Woche dann wieder schreiben möchte. Vielleicht interessiert ja ein wöchentlicher Rückblick auf das “IT-Recht Studium” die Leserschaft meines Blogs?
Letzte Woche ging es jedenfalls in “Einführung in das Internetrecht” zunächst um eine Grobeinführung in die Materie, es wurde wenig wirklich Neues (insbesondere aus juristischer Sicht) verlautet. Da die VL aber sich auch an mehrere Fakultäten richtet, wird hier kein Schwerpunkt in Sachen IT-Recht zu hören sein. Persönlich interesant fand ich dennoch die Information zu dem Push-Dienst “juris PraxisReport IT-Recht“, der von Herrn Heckmann herausgegeben wird. Ich werde mal nächste Woche in Erfahrung bringen, ob dieser vom Online juris-Abonnement der Uni Passau umfasst ist. Wäre sicherlich eine interessante Studiumsergänzung.
Eine weitere interessante Literaturempfehlung - neben den von Herrn Heckmann genannten - dürfte das von Prof. Dr. Thomas Hoeren herausgebene Skript “Internetrecht” sein, welches als eBook kostenlos (!) auf dessen Lehrstuhl Seiten heruntergeladen werden kann. Das Buch umfasst allerdings 600 Seiten, ist also wohl eher etwas für jene, die tiefer in die Materie einsteigen möchten. Als kostenlose Variante zu der doch hochpreisigen Studiumsliteratur sei sie aber in jedem Fall genannt.
Auch interessant fand ich, dass die Thematik zur “Störerhaftung von offenen WLAN Netzen” angesprochen wurde. Das OLG Frankfurt entschied damals dabei, dass es keine Haftung bei offenen WLAN geben solle, da eine Verschlüsselung zumeist nicht zugemutet werden könne. Etwas anders jedoch entschieden bereits andere Gerichte, z.B. das LG Leipzig - wie bereits berichtet - als diese für eine Haftung zumindest verlangten, dass der Anschlussinhaber nicht die Möglichkeiten eines Schutzes wahrnahmen, die eine Standardsoftware anbietet (WPA, WEP, Pre-shared keys, MAC-Filterung etc.). Dieser Ansicht ist in meinen Augen auch zu folgen.
Besonders gut gefiel mir auch “Grundlagen des Medienrechts”, wo wir uns zunächst allgemein mit dem Begriff der Medien, dem nationalen Rechtsrahmen und dem grundrechtlichen Schutz der Medien (Meinungsfreiheit) befassten. Bin ganz zufrieden, dass diese Materie wohl etwas “bodenständiger” wird und sich nicht nur mit dem Recht der neuen Medien / Multimediarecht befasst.
Noch eine wichtige Information: Ich werde ab sofort regelmäßig hier Bücher aus dem IT-Recht Bereich vorstellen, natürlich thematisch passend zum IT-Recht, Internetrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht etc. Über Tipps für besonders empfehlenswerte Literatur zum Thema bin ich jedenfalls immer dankbar und werde diese dann auch gerne hier rezensieren.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 17. Oktober 2008 auf http://it-recht-blog.de.
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