Alle Blogs » Beginn des Fahrverbots erst mit Rechtskraft

Beginn des Fahrverbots erst mit Rechtskraft

am 19.03.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de

Eine Entscheidung des Amtsgerichts Viechtach vom 22.06.2006 (Az.: 7 II OWI 00804/06) erscheint mir erwähnenswert:

Übergibt der Betroffene seinen Führerschein vor Rechtskraft des Bussgeldbescheids in amtliche Verwahrung, so wird diese Zeit auf die Dauer des festgesetzten Fahrverbots nicht angerechnet.

Dem Betroffenen wird der Bußgeldbescheid zugestellt; es wird u.a. ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Folgende Fallkonstellation sind nun denkbar:

1. Der Betroffene legt Einspruch ein und gibt trotzdem seinen Führerschein in amtliche Verwahrung.

2. Der Betroffene legt keinen Einspruch ein, gibt aber sofort (und nicht erst, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist) seinen Führerschein ab.

3. Für Spezialisten: Es hat bereits eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, das Gericht braucht aber noch einen weiteren Verhandlungstag. Der Betroffene schreibt nach dem ersten Verhandlungstag an das Gericht, nimmt den Einspruch zurück und gibt sofort den Führerschein ab.


In allen drei Fällen beginnt die Monatsfrist für das Fahrverbot nicht bereits mit Eingang des Führerscheins bei der Behörde bzw. beim Gericht zu laufen, weil der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist.

Im ersten Fall wird der Bußgeldbescheid erst mit Rücknahme des Einspruchs rechtskräftig.
Im zweiten Fall tritt die Rechtskraft ein nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist.
Im dritten Fall muß die Staatsanwaltschaft der Rücknahme des Einspruchs erst zustimmen, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Im Extremfall kann es also sein, …

Fahrverbot und Verlust des Führerscheins

Kreuzberger Verkehrsrecht / Dem Betroffenen ist es nicht gelungen, die Bußgeldbehörde und/oder das Gericht davon zu überzeugen, daß das Fahrverbot für ihn eine unschöne Sache sei und deswegen zu unterbleiben habe. Also muß er sich von seinem…

In amtlicher Verwahrung

Kreuzberger Verkehrsrecht / Heute bot sich die Gelegenheit, in einer Bußgelsache den Einspruch zurückzunehmen, da sich für den Betroffenen eine günstige Gelegenheit ergab sein einmonatiges Fahrverbot anzutreten. Der Betroffene sitzt seit heute in Untersuch…

Gelbe Briefumschläge

LawBlog / Man kann ja so nachlässig sein, wie man will. Aber Post in gelben Briefumschlägen sollte man immer lesen. Das beherzigt künftig hoffentlich auch der Mandant, den ich vorhin darüber aufklären musste, dass ein per Strafbefehl angeordnetes Fahrverb…

Saublöder Tipp

MCNeubert lawblog / Alkoholisiert Auto fahren = 1 Monat Fahrverbot “Vergessen” den Führerschein dann auch abzugeben = Fahren ohne Fahrerlaubnis Deutlich zu schnell fahren, während man von der Polizei gefilmt wird = nochmal einen Monat Führerschein abgeben…

Überraschung mit Fahrverbot

kanzlei-hoenig.info / Im Bußgeldbescheid war noch kein Fahrverbot angeordnet worden. Auch stand da nichts von vorsätzlichem Handeln. Der Betroffene war trotzdem nicht damit einverstanden und legte Einspruch ein, es kam zum show down beim Amtsrichter. Der mein…

§ 33 Abs. I Nr. 10 OwiG - Verjährt ist verjährt, hohes Gericht!

RA J. Melchior, Wismar / Betroffene in Owi-Sachen sind vor Gericht bekanntlich nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Sollte dieses auch für Richter gelten? Das Amtsgericht teilt mir nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit, die Voraussetzungen für…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Kanzlei Hoenig Berlin

In diesem Blawg geht es natürlich nicht ausschließlich um das Verkehrsrecht in Kreuzberg (das aber durchaus ein paar Besonderheiten aufweist ;-) ). Vielmehr möchten die Autoren über all das, was Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne interessiert, berichte

» Kreuzberger Verkehrsrecht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »