Befristung der Wirkung von Abschiebungen im vorläufigen Rechtsschutz

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG darf ein Ausländer, der abgeschoben worden ist, nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Die Beseitigung dieser Sperrwirkung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO grundsätzlich nicht erreichbar. Nach der gesetzlichen Systematik erfolgt der Rechtsschutz gegen ein durch eine Abschiebung bedingtes Einreiseverbot vielmehr allein im Wege der nachträglichen Befristung der Wirkungen dieser Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 02.02.2007 – 13 ME 362/06; OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2006 – 18 B 1324/06, jeweils m.w.N.)). Mit der begehrten einstweiligen Anordnung würde diese Hauptsache in unzulässiger Weise vorweggenommen. Dem Wesen und Zweck der einstweiligen Anordnung entsprechend kann das Gericht in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon in vollem Umfang, wenn auch nur auf beschränkte Zeit und unter Vorbehalt einer Entscheidung in der Hauptsache, das gewähren, was er nur in einem Hauptsacheprozess erreichen könnte. Durch die – wenn auch vorläufige – sofortige Befristung der Wirkungen der Abschiebung des Antragstellers würde ihm die Einreise in das Bundesgebiet ermöglicht und die Hauptsache in der beschriebenen Weise vorweggenommen.

Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung zwar nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn zum einen die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und zum anderen ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht. An diesen Voraussetzungen fehlt es hier schon deshalb, weil die allenfalls wegen der Schutzwirkungen des Art. 6 GG notwendigen (B…

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Themen: GG , Ovg , Ausländerrecht , Aufenthaltsrecht , Abschiebung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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