Befristung von Urlaubsansprüchen
Arbeitsrecht | 17. August 2011 — Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragun…
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG).
Die Parteien des hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit verbindet seit 1991 ein Arbeitsverhältnis. Der jährliche Urlaubsanspruch des Klägers beträgt 30 Arbeitstage. Der Kläger war im Zeitraum vom 11. Januar 2005 bis zum 6. Juni 2008 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und nahm danach die Arbeit wieder auf. Im weiteren Verlauf des Jahres 2008 gewährte die Beklagte dem Kläger an 30 Arbeitstagen Urlaub. Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass ihm gegen die Beklagte ein aus den Jahren 2005 bis 2007 resultierender Anspruch auf 90 Arbeitstage Urlaub zusteht.
Die Klage hatte vor dem Bundesarbeitsgericht – ebenso wie zuvor schon vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Köln – keinen Erfolg: Der von dem Kläger erhobene Urlaubsanspruch ging spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 unter, so das Bundesarbeitsgericht.
Mangels abweichender einzel- oder tarifvertraglicher Regelungen verfällt der am Ende des Urlaubsjahrs nicht genommene Urlaub, sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG vorliegt. Dies ist jedenfalls in den Fällen anzunehmen, in denen der Arbeitnehmer nicht aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, etwa aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, an der Urlaubn…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
Arbeitsrecht | 17. August 2011 — Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragun…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. August 2011 — 1. Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. (§ 7 III S.1 BUrlG) 2. Eine Übertragung de…
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Jus@Publicum | 15. August 2011 — Mit Urteil vom 9.8.2011 hat das BAG [Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10] entschieden, dass gemäß § …
Jus@Publicum | 14. August 2011 — Mit Urteil vom 9.8.2011 hat das BAG [Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10] entschieden, dass gemäß § …
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beck-blog | 9. August 2011 — Durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff (Urt. vom 20.01.2009 – C-350/06 u.a., NZA 2009, 135) ist die Frage …
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