Befristung im Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis - erlaubt § 14 I Nr. 2 TzBfG eine Verlängerung vor?
am 07.08.2006 von JuracityBlog
Auch heute noch gibt es im Bereich des Befristungsrechts völlig ungeklärte Fragen. Das mag im Rahmen des TzBfG insbesondere an der Struktur des § 14 TzBfG liegen. Dieser sieht in Absatz 1 nicht abschließend aufgezählte Möglichkeiten der Sachgrundbefristung vor. Vorteilhaft ist für den Arbeitgeber bei der Sachgrundbefristung, daß, solange tatsächlich ein billigenswerter Befristungsgrund vorliegt, eine Befristung auch über mehrere Jahre möglich ist. Bei mehrfachen Sachgrundbefristungen in Reihe muß der Arbeitgeber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings damit rechnen, daß höhere Anforderungen an seinen Vortrag zum jeweils weiteren Vorliegen eines Sachgrundes geknüpft werden. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, die Befristungsgründe ausreichen darzulegen, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der sog. Entfristungsklage (§ 17 TzBfG) die gerichtliche Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse durchsetzen.
Dieses Risiko kann der Arbeitgeber vermeiden, indem er eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 II TzBfG vereinbart. Das ist zwar nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren und dann auch nur, wenn nicht bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat (§ 14 II 2 TzBfG), zulässig, bietet aber aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeit mehr Flexibilität und erspart dem Arbeitgeber das Problem, möglicherweise keinen anerkannten Befristungsgrund vorweisen zu können.
Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung hat in der Praxis dazu geführt, daß manche im Katalog des Absatzes 1 genannten Formen der Sachgrundbefristung ein Schattendasein fristen. Das dürfte insbesonder für § 14 I Nr. 2 TzBfG, der Befristung zum Zwecke der erleichterten Überleitung in das Berufsleben im Anschluß an Studium oder Ausbildung, gelten. Die Regelung hat ihren Ursprung aus alten tariflichen Bestimmungen …
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JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - mit der Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses befaßt. Die Verlängerungsabre…
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BAG: Wirksame Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln setzt auch entsprechende Beschäftigung voraus
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