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Befristung an der Hochschule: Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) vom Bundestag verabschiedet

am 04.02.2007 von http://blog.juracity.de

Das WissZeitVG soll im März in Kraft treten, der Bundesrat wird sich vermutlich in der Sitzung vom 16.2.2007 damit beschäftigen.
Das Gesetz (den Gesetzesentwurf finden Sie online hier >>) erweitert die Befristungsmöglichkeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen deutlich. So wird ein eigener Befristungstatbestand für die Beschäftigung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal sowie akzessorischem Personal in drittmittelfinanzierten Projekten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingeführt. Bei dem Zeitrahmen für eine befristete Beschäftigung während der Qualifizierungsphase wird eine Verlängerung um zwei Jahre für jedes Kind unter 18 Jahren vorgesehen, das von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter betreut wird. Diese Neuregelungen werden mit den bisherigen Regelungen zur befristeten Beschäftigung in der Qualifizierungsphase in einem eigenständigen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft zusammengefasst.
Die neuen Befristungsregelungen werden zusätzlich um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert …

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Neuregelung des Befristungsrechts an der Hochschule

JuracityBlog / Das Recht der Befristung von Arbeitsverträgen u.a. mit Wissenschaftlern und studentischen Hilfskräften an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist novelliert worden. Am 18.4.2007 ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in…

Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge

Handakte WebLAWg / Im Hinblick auf besonders im nichtwissenschaftlichen Bereich immer wieder auftretende Befristungsprobleme möchte ich Sie über eine aktuelle Entwicklung unterrichten: Das BMBF hat darauf hingewiesen, dass der Bundestag das Wissenschaftszeitvertragsg…

Neues Befristungsrecht für die Wissenschaft beschlossen

Obiter Dictum / Die bestehende starre 12- bzw. 15-Jahresregelung für befristete Verträge an Hochschulen hat in der Vergangenheit vielen Forschern die berufliche Existenz erschwert, für Mitarbeiter ohne Aussicht auf Festanstellung bedeutete sie sogar das Ende der…

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Kleinblog | David Klein / Wenn man ein “neues” Gesetz baut, braucht man eine Begründung dafür. Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch die Bereitstellung von p…

BAG: Wirksame Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln setzt auch entsprechende Beschäftigung voraus

JuracityBlog / Das BAG hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - mit der Wirksamkeit einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG befaßt Hiernach kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darauf gestützt werd…

BAG: Rückwirkende Inkraftsetzung des Hochschulbefristungsrechts verfassungsgemäß

Rechtblog / Für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten die §§ 57 ff. HRG. Im 5. Gesetz zur Änderung des HRG und anderer Gesetze vom 16. Februar…

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RA Michael Felser

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