Befriedungsgebühr durch Nichtstun

Dass man auch durch Nichtstun eine besondere Gebühr, nämlich die Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG, verdienen kann, zeigt der Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 20.12.2009 - (420) 47 Js 395-08 Ls (60/08)-. So kann eine Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG auch - mittelbar - durch das Nichteinlegen eines Rechtsmittels entstehen, wenn infolge der Tätigkeit des Rechtsanwalts dadurch in einem anderen Verfahren eine Eins…

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Themen: Verdienen , VV Rvg , Vergütungs- Und Kostenrecht

Erschienen 30. Januar 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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