Alle Blogs » Befreiende Wirkung: Mobilkom-Kunden nach Weißrussland?

Befreiende Wirkung: Mobilkom-Kunden nach Weißrussland?

am 20.02.2008 von e-comm

Wir stellen hohe Anforderungen an uns selbst, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen schreibt die mobilkom austria AG. Und zugleich informiert sie über AGB- und Entgeltänderungen, die es ihr erlauben, das gesamte Vertragsverhältnis nach Belieben schuldbefreiend an ein Unternehmen in Weißrussland zu übertragen:Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vollinhaltlich ohne Zustimmung des Kunden zwischen der mobilkom austria, ... Foreign private unitary enterprise MDC (Weißrußland) und mobilkom austria group services GmbH mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung übertragen werden.Geht man davon aus, dass der Name des Unternehmens wirklich stimmt (auf der eigenen Website nennt sich die MDC Mobile Digital Communication Private Unitary Service Enterprise), dann verstößt diese Formulierung immerhin nicht gegen den Wortlaut des § 6 Abs 2 Z 2 KSchG. Aber vielleicht muss man wieder einmal daran erinnern, dass § 6 KSchG eine indikative Liste ist: nicht alles, was dort nicht ausdrücklich als nicht verbindlich angeführt ist, muss deshalb schon wirksam und zulässig vereinbart werden können. Zumindest im Rahmen von § 879 Abs 3 ABGB muss ja auch noch die Vertragsklausel-Richtlinie 93/13/EWG beachtet werden, in deren (ebenfalls indikativer) Liste missbräuchlicher Klauseln auch solche angeführt sind, in denendie Möglichkeit vorgesehen wird, daß der Vertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers vom Gewerbetreibenden abgetreten wird, wenn dies möglicherweise eine Verringerung der Sicherheiten für den Verbraucher bewirktUnd solange die Urteile Wiener Gerichte …

Urteil: Vertragsbedingungen von Mobilkom Austria sind rechtswidrig

Handakte WebLAWg / Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria dazu verurteilt (19 Cg 46/08 y als PDF), bestimmte Klauseln in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr anzuwenden, weil sie rechtswidrig sind. Das vom Verein fÅ

Die Welt der Telekom: Weißrussische Kolchose statt Brüsseler Kommunismus

e-comm / Boris Nemsic, CEO der Telekom Austria AG, ist bekannt für seine Abneigung gegen den Kommunismus. Schließlich, so betonte er vor wenigen Wochen in einem Interview, habe er unter dem Kommunismus gelebt. Und daher hat er offenbar auch eine gewisse Sk…

HG Wien: unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB

e-comm / Ende Februar/Anfang März dieses Jahres änderte die mobilkom austria ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und informierte ihre Kunden mit einem Folder, in dem einige Änderungen im Überblick dargestellt wurden (teilweise, etwa betreffend ein neue…

€ 4,44 und die mobilkom

Juristisches und Sonstiges / Freundliches Schreiben von der mobilkom: Aus Ihrer Abrechnung ergibt sich ein Guthaben von € 4,44. Bitte geben Sie uns eine Kontoverbindung bekannt, damit wir diesen Betrag überweisen können. Mit Fax und freundlichen Grüße…

...produktionstechnisch

Juristisches und Sonstiges / Post von der mobilkom austria: Rechnung für den Zeitraum 02/2005. Fünf Seiten mit Information und Detailinformation und dann die Seite 6: Dieses Blatt enthält keine Rechnungsdaten. Es wird aus produktionstechnischen Gründen Ihr…

Mobilkom Service

Juristisches und Sonstiges / Ein eigentlich leicht zu lösendes Problem: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft die in Konkurs ist, hat sein Mobiltelefon verloren. Er braucht eine neues, was aufgrund seines Guthabens an mobilpoints auch kein Problem ist. Die Mobilkom braucht m…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Hans Peter Lehofer

Blog zum österreichischen und europ äischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste

» e-comm

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »