Befreiende Wirkung: Mobilkom-Kunden nach Weißrussland?

"Wir stellen hohe Anforderungen an uns selbst, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen" schreibt die mobilkom austria AG. Und zugleich informiert sie über AGB- und Entgeltänderungen, die es ihr erlauben, das gesamte Vertragsverhältnis nach Belieben schuldbefreiend an ein Unternehmen in Weißrussland zu übertragen:

"Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vollinhaltlich ohne Zustimmung des Kunden zwischen der mobilkom austria, ... Foreign private unitary enterprise MDC (Weißrußland) und mobilkom austria group services GmbH mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung übertragen werden."

Geht man davon aus, dass der Name des Unternehmens wirklich stimmt (auf der eigenen Website nennt sich die MDC "Mobile Digital Communication Private Unitary Service Enterprise"), dann verstößt diese Formulierung immerhin nicht gegen den Wortlaut des § 6 Abs 2 Z 2 KSchG. Aber vielleicht muss man wieder einmal daran erinnern, dass § 6 KSchG eine indikative Liste ist: nicht alles, was dort nicht ausdrücklich als "nicht verbindlich" angeführt ist, muss deshalb schon wirksam und zulässig vereinbart werden können. Zumindest im Rahmen von § 879 Abs 3 ABGB muss ja auch noch die "Vertragsklausel-Richtlinie" 93/13/EWG beachtet werden, in deren (ebenfalls indikativer) Liste missbräuchlicher Klauseln auch solche angeführt sind, in denen "die Möglichkeit vorgesehen wird, daß der Vertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers vom Gewerbetreibenden abgetreten wird, wenn dies möglicherweise eine Verringerung der Sicherheiten für den Verbraucher bewirkt" Und solange die Urteile Wiener Gerich… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 20. Februar 2008 auf http://blog.lehofer.at.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Urteil: Vertragsbedingungen von Mobilkom Austria sind rechtswidrig

Handakte WebLAWg | 21. Juli 2008 — Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria dazu verurteilt (19 Cg 46/08 y als PDF), bestimmte Klaus…

HG Wien: unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB

e-comm | 21. Juli 2008 — Ende Februar/Anfang März dieses Jahres änderte die mobilkom austria ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und informierte ihre Kun…

€ 4,44 und die mobilkom

Juristisches und Sonstiges | 23. April 2005 — Freundliches Schreiben von der mobilkom: Aus Ihrer Abrechnung ergibt sich ein Guthaben von € 4,44. Bitte geben Sie uns eine Kontov…

...produktionstechnisch

Juristisches und Sonstiges | 7. März 2005 — Post von der mobilkom austria: Rechnung für den Zeitraum 02/2005. Fünf Seiten mit Information und "Detailinformation" und dann die…

Die Welt der Telekom: Weißrussische Kolchose statt Brüsseler Kommunismus

e-comm | 17. April 2008 — Boris Nemsic, CEO der Telekom Austria AG, ist bekannt für seine Abneigung gegen den Kommunismus. Schließlich, so betonte er vor w…

Still Better in Belarus? Von werthaltigen Investments, unbürokratischen Datenzugriffen und dem Ende der Telekom-Austria-Kolchose

e-comm | 25. Mai 2011 — "We have been much better treated in Belarus than in Brussels", sagte der fühere Telekom Austria-CEO Boris Nemsic im Februar 2008…

Mobilkom Service: Mobilkom Service

Juristisches und Sonstiges | 31. Oktober 2006 — Ein eigentlich leicht zu lösendes Problem: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft die in Konkurs ist, hat sein Mobiltelefon verlor…

Schlaflosigkeit?

Law on the Blog | 14. August 2007 — Sollten Sie unter Schalflosigkeit oder zu viel Tagesfreizeit leiden, hier die Lösung: Die “Engeltbestimmungen der Mobilkom Au…

Generische Gesetze und Gleitpfade: mobile Terminierung (revisited)

e-comm | 4. September 2007 — Die Telekom-Control-Kommission hat heute die Entwürfe für die geplanten Entscheidungen über die Terminierung in Mobilnetzen vorges…

Eine Frage des Takts: OGH zur Zulässigkeit von Taktungsklauseln

e-comm | 12. Mai 2008 — "Die Verrechnung der Gesprächsgebühren nach Takten 60/60 bzw 60/30 bei bestimmten Tarifen für Mobiltelefonie ist ... weder unsachl…

EUR-Lex - 31993L0013 - DE
RIS Dokument
RIS Dokument
VELCOM GSM - About us