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Beförderung: Vorverfahren in Niedersachsen entbehrlich - Gundsätzliches zum Auswahlgespräch

am 13.03.2007 von http://blog.juracity.de

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 02.03.2007 - 5 OB 126/07 - die Beschwerde eines Beamten gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die Zuziehung seines Bevollmächtigten für das Verfahren über einen Widerspruch gegen die Auswahl eines anderen Beförderungsbewerbers für notwendig zu erklären, zurückgewiesen. Dabei hat das Gericht aber auch eine Abgrenzung zwischen dem Auswahlgespräch in einem Bewerbungsverfahren, dem Begriff der “berufsbezogenen Prüfung” und der dienstlichen Beurteilung vorgenommen.
Nach Auffassung der Richter war die Beschwerde zwar zulässig, aber nicht begründet, weil es nach § 192 Abs. 4 Satz 1 NBG keines Vorverfahrens und damit auch nicht der Hinzuziehung des Anwalts bedurfte. § 192 Abs. 4 Satz 1 NBG, der durch das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen in das NBG eingefügt wurde, sieht für die Zeit vom 01.01.05 bis zum 12.12.09 vor, daß wegen Maßnahmen gerade kein Vorverfahren durchgeführt werden muß.
Der Beschwerdeführer hatte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß nach § 192 Abs. 4 Satz 2 NBG auch während des vorerwähnten Zeitraums ein Vorverfahren durchzuführen ist, wenn es sich um eine Maßnahme, der die Bewertung einer Leistung im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung zugrunde liegt, eine dienstliche Beurteilungen oder um eine Maßnahmen in einer besoldungsrechtlichen Angelegenheiten handelt. Er vertrat die Auffassung, daß ein im Bewerbungsverfahren implementiertes Auswahlgespräch eine berufsbezogene Prüfung und die Bewertung des Gesprächs eine dienstliche Beurteilung im Sinne der Vorschrift sei. Die Auswahlentscheidung stelle letztlich eine Maßnahme im besoldungsrechtlichen Sinne dar.
Unter Verweis auf die Gesetzematerialien stellte das Gericht fest, daß berufsbezogene Prüfungen im Sinne des …

Beförderung: Verwendungsvorschlag vs. Performance im Auswahlgespräch - OVG Lüneburg zum Verhältnis von Hilfskriterien

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JuracityBlog / Das VG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 15.01.2007 - 1 B 51/06 - mit einer klassischen Fragestellung des Kokurrentenrechtschutzs in Beförderungsangelegenheiten befaßt: Wie wirkt sich ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ei…

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JuracityBlog / Das VG Hannover hat sich in seinem Beschluss vom 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - mit der Frage beschäftigt, wo der dienstliche Wohnsitz während einer Abordnung bz. Umsetzung liegt. Die Bestimmung des dienstlichen Wohnsitzes ist für den Be…

Beamtenrecht: Transparenz bei Binnendifferenzierungen

JuracityBlog / Das OVG Lüneburg stellt in seinem Beschluß vom 28.03.2007 - 5 ME 214/06 - klar, daß eine Anlaßbeurteilung, deren Beurteilungszeitraum ebenfalls durch eine Regelbeurteilung eine Bewertung erfährt, in einem Beförderungsver…

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RA Michael Felser

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