Beförderung: Verwendungsvorschlag vs. Performance im Auswahlgespräch - OVG Lüneburg zum Verhältnis von Hilfskriterien
am 27.10.2006 von JuracityBlog
Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 13.10.2006 - 5 ME 115/06 - mit einer häufig auftretenden Situation in Beförderungsverfahren befaßt: mehrere Bewerber sind gleich beurteilt und Eignungsunterschiede ergeben sich nur aus etwaigen Notenzusätzen, verschiedenen Eignungsprognosen oder dem Eindruck in Auswahlgesprächen. Die Entscheidung des Senats bezieht deutlich Stellung zu der Frage, in welchem Verhältnis diese Kriterien zueinander stehen.
Zum Sachverhalt:
Der Antragsteller bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle eines Gewerbeamtsinspektors (Besoldungsgruppe A 9). Außer ihm dem bewarben sich drei weitere Gewerbehauptsekretäre. Einer der Bewerber war in seiner letzten dienstlichen Beurteilung „gut“ und dem Zusatz „besser als“ benotet worden. Der Antragsteller und der im Verfahren beigeladene weitere Bewerber waren zuletzt nur mit „gut“ beurteilt worden.Die Beurteilung des Antragstellers enthielt aber einen Hinweis auf die Eignung für weitere Verwendungen, die nach weiterer Förderung auch im Bereich einer höherwertigen Aufgabe - z.B. auch in einem Dienstposten der „Besoldungsstufe“ A 9 - liegen könnten. Die beiden Vorbeurteilungen des Antragstellers fielen jeweils mit “gut” aus.
Die letzte Beurteilung des Beigeladenen enthielt keinen vergleichbaren Hinweis, sondern nur den Hinweis, er sei derzeit “richtig eingesetzt”. Er war zudem zuletzt nur als Gewerbeobersekretär vorbeurteilt worden, das aber mit den Benotungen ) „gut“ (2001), „noch sehr gut“ (2003) und „besser als gut“ (2004).
Im Februar 2006 mußte jeder Bewerbern zu Beginn seines Auswahlgesprächs ein fünfminütiges Referat über ein Fachthema und im Anschluss folgte ein Fragenblock zur Fachkompetenz. Das Auftreten der Bewerber wurde zusätzlich bewertet. Angesichts der weitgehend gleichen Benotungen in den aktuellen Beurteilungen wurde das Ergebnis der Gespräche als „Hilfskriterium“ …
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