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Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

am 16.12.2005 von Handakte WebLAWg

Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2008 zufließt. Das …

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» Rechtsschutz auch nach Haftende

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