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BEDROHTE BLOGGER

am 19.03.2006 von http://www.lawblog.de

Ich bin noch nicht im Büro. Deshalb kann ich nicht zählen. Aber es dürfte eine lebhafte Woche gewesen sein. Gemessen an der Zahl von Abmahnungen, die sich Blogger, Podcaster und Forenbetreiber eingefangen haben. Sie brauchen nur kritisch über die Geschäfte eines Unternehmens zu berichten. Oder darüber, dass ein Unternehmen schon andere abgemahnt hat. Die Bekanntschaft mit Rechtsanwälten ist dann programmiert. Deren zweitklassiges juristisches Geschwurbel auch: Rufschädigung, Kreditgefährdung und, kann es noch jemand hören, Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Ich kriege mittlerweile Mails mit Beitragsentwürfen. “Kann ich das so schreiben, ohne eine Abmahnung zu riskieren?” Inhalt: die Geschichte einer verkorksten Paketzustellung oder Autoreparatur, Ärger mit einem DVD-Versender und kritische Worte über den eigenen Vater. Auf die Frage kann ich nur nein antworten. Es gibt keine Möglichkeit, Post vom Anwalt zu verhindern. Wer partout das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung scheut, muss die Klappe halten.
Die halbgaren, lieblosen juristischen Argumente in den jüngsten Abmahnschreiben belegen, dass es den Iniatoren um mehr geht als den Einzelfall. Sie wollen - für ihre jeweiligen Auftraggeber - Angst verbreiten, die Schere im Kopf der Blogger installieren. Wenn du was über die schreibst oder zulässt, dass über die geschrieben wird, brauchst du einen Anwalt. Also lass es besser.
Lass es besser?
Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen. Bloß weil im Schreiben steht, Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten, steht dies noch nicht fest. Gut möglich, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: Mit einer einstweiligen Verfügung kommen wir wahrscheinlich nicht durch. …

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